Ausbildung zum BEM-Beauftragten (m/w/d) – Webinar
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 (2) SGB IX
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, müssen Sie als Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Unsere Ausbildung zum BEM-Beauftragten qualifiziert Sie, das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrer Einrichtung kompetent einzuführen und die geltenden Anforderungen umzusetzen.
Ihr Nutzen
- Kompakte Vermittlung der Aufgaben, Anforderungen sowie der Rechte und Pflichten des BEM-Beauftragten
- Erarbeitung individueller Strategien zur Wiedereingliederung langfristig erkrankter Mitarbeitender
- Aufbau einer achtsamen und vertrauensvolle Gesprächsbasis für betroffene Mitarbeitende
Inhalte
- rechtliche Anforderungen des § 167 (2) SGB IX
- Abgrenzung des BEM zu Krankenrückkehrgesprächen
- Arbeitsrechtliche Bedeutung des BEM
- BEM-Prozess und Beteiligte im Unternehmen
- Datenschutzfragen
- Schaffung von Akzeptanz im Unternehmen
- Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
- Überwindung der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Hamburger Modell)
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- Erhalt des Arbeitsplatzes
- Gesprächsführung mit erkrankten Mitarbeitenden
- Typische Fallbeispiele aus der Praxis
- Tipps und Tricks zur erfolgreichen Umsetzung von BEM
Format & Methodik
- 1 Tagesveranstaltung
- Online-Veranstaltung
- virtueller Seminarraum
- Dialog / Austausch von Fragen per Chat oder Kamera
- Praktische Übungen mit Breakout-Rooms, interaktiven Online-Tools
- Digitale Nachbereitung der Veranstaltung
- Download mit hochwertigen Dokumenten
Teilnehmer
Personen, die sich in der Einrichtung mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement beschäftigen, BEM-Beauftragte, Personaler
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Referentin
Marlene Pausackl
Häufig gestellte Fragen
Wer darf BEM-Beauftragter werden?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende BEM-Beauftragter werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Qualifikation. Diese können Sie durch Teilnahme an unserer Ausbildung erlangen.
Was macht ein BEM-Beauftragter?
Der BEM-Beauftragte ist für die Koordination, Steuerung und Begleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Unternehmen verantwortlich. BEM-Beauftragte sind direkte Ansprechpartner für betroffene Mitarbeitende und Leitungen.