Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte (m/w/d) – Webinar

Auffrischung der Kenntnisse gemäß § 20 DGUV V1 (6)

Die Arbeitsschutzanforderungen befinden sich in laufender Entwicklung, nicht zuletzt durch aktuelle Themen, wie die Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen und das Thema Corona.

§ 20 DGUV V1 (6) fordert, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßig Fortbildungen besuchen, um ihren Wissensstand aktuell zu halten. In unserem dreistündigen Webinar haben Sie die Möglichkeit, sich effizient und kompakt mit allen aktuellen Themen im Arbeitsschutz vertraut zu machen.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren aktuelle Änderungen und neue Anforderungen in kompakter Form
  • Effiziente und schnelle Möglichkeit, Ihre Kenntnisse aufzufrischen
  • Sie erhalten neue Impulse für eine sichere Arbeitsumgebung in Ihrem Unternehmen

 Inhalte

  • Auffrischung Ihrer Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Überblick über die wichtigsten neuen Anforderungen
  • Schwerpunktthemen:
    • Corona/SARS-CoV-2
    • Ermitteln und Bewerten psychischer Belastungen
    • Brandschutz
    • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
    • Hautschutz

Format & Methodik

  • 1/2 Tagesveranstaltung à 3 h
  • Online – Seminar
  • virtueller Seminarraum
  • Dialog / Austausch von Fragen per Chat oder Kamera
  • Praktische Übungen mit Breakout-Rooms und interaktiven Online-Tools
  • Downloadbereich mit hochwertigen Gratis-Dokumenten

Teilnehmer / Zielgruppe

Ausgebildete Sicherheitsbeauftragte im Rahmen ihrer wiederkehrenden Qualifizierung

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Referent

Simon Mielke

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter zur Schulung?

Als Sicherheitsbeauftragter sollten Sie Ihren Wissensstand in regelmäßigen Abständen aktualisieren. Wir empfehlen Ihnen, alle 3-5 Jahre eine Fortbildung zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse zu besuchen.

Termine:

  • Mo, 06.11.2023
  • 9.00 - 12.00 Uhr
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