Mutterschutz – Setzen Sie das Mutterschutzgesetz rechtssicher um! – Webinar
Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie stehen ArbeitgeberInnen vor besonderen Herausforderungen. Werden Mitarbeiterinnen schwanger oder befinden sich stillende Mütter unter den Arbeitnehmerinnen, sind diese einem außerordentlichen Schutz unterstellt. Für die Umsetzung der Anforderungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin.
Das MuSchG sieht vor, dass unabhängig vom Vorliegen einer Schwangerschaft, spezifische Schutzmaßnahmen organisiert werden müssen. Besonders hervorzuheben ist hier die Erstellung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter nach § 10 MuSchG. Dieses verpflicht Unternehmen, Gefährdungen für jede Tätigkeit zu identifizieren und zu bewerten, unabhängig davon, ob aktuell eine Schwangerschaft vorliegt oder nicht.
Im stressigen Arbeitsalltag ist es oft zeitlich nicht möglich, sich umfänglich und praxisnah zu informieren. In unserem neuen, zweistündigen Webinar, erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Leitfaden, wie Sie die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes einfach und praxisnah im Alltag umsetzen.
Ihr Nutzen
- Sie setzen nach dem Webinar die Anforderungen des MuSchG rechtssicher um
- Sie erfahren, wie Sie die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG in Ihrer Einrichtung erstellen
- Sie erfahren, wie Sie eine fristwahrende und anforderungskonforme Meldung an die Arbeitsschutzaufsicht vornehmen
Inhalte
- Erläuterungen der rechtlichen Anforderungen des MuSchG
- Tipps zur praxisnahen und alltagstauglichen Umsetzung der Vorgaben
- Praktische Übung 1: Erstellen einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter gemäß § 10 MuSchG
- Praktische Übung 2: Erstellen einer Meldung der Schwangerschaft an die staatliche Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium, etc.)
Format & Methodik
- 1/2 Tagesveranstaltung
- Online – Seminar
- virtueller Seminarraum
- Dialog / Austausch von Fragen per Chat oder Kamera
- Praktische Übungen mit Breakout-Rooms, interaktiven Online-Tools
- Downloadbereich mit hochwertigen Gratis-Dokumenten
Teilnehmer
PraxisinhaberInnen, PraxismanagerInnen, Personalbeauftragte
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Referentin
Irina Ginter
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist das Webinar zum Mutterschutzgesetz geeignet?
Für Praxisinhabende, PraxismanagerInnen und Personalbeauftragte. Vorkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz sind nicht erforderlich.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erstellt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz muss erstellt werden, unabhängig davon, ob schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen oder der Einrichtung tätig sind.
Wann erfolgt die Meldung einer Schwangerschaft der Behörde?
Gemäß Mutterschutzgesetz müssen Arbeitgebende die Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde unverzüglich melden. Je nach Bundesland muss die Meldung an die zuständige Behörde erfolgen z. B. in Bayern an das Gewerbeaufsichtsamt.