Prüfung von Leitern und Tritten – Online-Qualifizierung zur befähigten Person

Sachkundelehrgang gemäß BetrSichV § 2 Abs. 6 und DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte stellen, wenn sie defekt sind, eine häufige Unfallursache in Einrichtungen und Betrieben dar. Um diese Gefahr zu minimieren, unterliegen Leitern und Tritte als Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 einer regelmäßigen Prüfung. Nur sachkundig befähigte und beauftragte Personen dürfen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.

Wir bieten Ihnen ein praxisorientiertes Online-Seminar an und bereiten Sie auf die Aufgaben der befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten vor.

Ihr Nutzen

  • Sie erwerben Kenntnisse im Arbeitsschutz sowie zum Prüfen von Leitern und Tritten
  • Sie kennen die Prüffristen und Prüfmerkmale von Leitern und Tritten
  • Sie erhalten Tipps zum Anlegen und Führen von Prüfprotokollen

 Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Sinn und Zweck von Leitern und Tritten
  • Handhabung der DGUV Information 208-016
  • Aufbau und Konstruktionen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
  • DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
  • Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
  • Befähigte bzw. Sachkundige Person
  • Merkmale der Prüftätigkeit
  • Dokumentation der Prüftätigkeit
  • Praxisbeispiele

Format & Methodik

  • 1-Tagesveranstaltung à 6 h
  • Online-Veranstaltung
  • virtueller Seminarraum
    • Dialog / Austausch von Fragen per Chat oder Kamera
  • Praktische Übungen mit u.a. Breakout-Rooms, interaktiven Online-Tools
  • Digitale Nachbereitung der Veranstaltung
  • Download mit hochwertigen Dokumenten

Teilnehmer

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die zur „Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritte“ ernannt werden sollen.

Abschluss

Zertifikat

Referent/in

Philipp Hiemer

Häufig gestellte Fragen

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Arbeitgebenden eine von ihm beauftragte Person zu befähigen, Leitern und Tritte zu prüfen. Arbeitgebende können nur Personen bestellen, die die Kenntnisse zu Prüfung nachweisen können.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauernden, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenen Einsatz der Leitern auch eine häufigere Prüfung bedeuten.

Wie erfolgt eine Leiterprüfung?

Eine Leiterprüfung ist eine Abnahme einer Leiter oder eines Tritts nach bestimmten vorgeschriebenen Kriterien zur Erhöhung der Sicherheit. Die Abnahme besteht aus einer Sicht- und Funktionsprüfung der sogenannten Arbeitsmittel.

Termine:

  • Di, 17.10.2023
  • 9.00 - 15.00 Uhr
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