Fachkundige Unterweisung und praktische Übungen gemäß ASR A2.2
Ziel des Seminars
Als Arbeitgeber müssen Sie eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten, die zum Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt werden, ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Die Qualifizierung muss eine praktische Übung beinhalten. Die Unterweisungsinhalte werden Ihnen in dieser Ausbildung vermittelt.
Ziel der Ausbildung ist die korrekte Handhabung von Brandschutzeinrichtungen und das Erlernen von Maßnahmen der Brandbekämpfung.
Die Schulung besteht aus einer theoretischen Unterweisung und einer praktischen Übung.
Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist alle 3 Jahre behördlich verpflichtend.
Inhalte
Theoretische Unterweisung:
- Verhalten im Gefahrenfall
- Brandgefahren in Ihrer Einrichtung
- Handhabung von Brandschutzeinrichtungen
- Aufbau und Funktionsweise von Feuerlöschern
- Überblick über die Brandklassen
- Evakuierung / Flucht- und Rettungswege
- Tätigkeit als Einweiser
Praktische Brandbekämpfung mit Feuerlöschern am gasbetriebenen Fire-Trainer
Teilnehmer
Personen, die die Aufgaben des Brandschutzhelfers übernehmen sollen; Brandschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten
Teilnehmerzahl
max. 15 Personen
Anmeldefrist
25.05.2020