Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX (DGUV)für Arbeitgeber verpflichtend, wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis zu erhalten.
In unseren Schulungen vermitteln wir praxisnah die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen eines BEM, zeigen, wie ein strukturiertes und rechtssicheres System aufgebaut werden kann und geben Sicherheit in der Gesprächsführung sowie im sensiblen Umgang mit betroffenen Mitarbeitenden. Darüber hinaus fließen Themen wie eine professionelle Dokumentation, klare Prozessgestaltung sowie die Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Integrationsämtern und anderen relevanten Stellen in unsere Schulungsinhalte ein. Auch mögliche Förderungen werden berücksichtigt, sodass die Teilnehmenden umfassend vorbereitet sind, BEM im Unternehmen erfolgreich umzusetzen.
Ein funktionierendes BEM ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein strategisches Instrument, um Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit im Unternehmen nachhaltig zu sichern. Gemeinsam mit Ihnen begleiten und entwickeln wir Lösungen, die langfristig wirken und echte Entlastung schaffen.



