Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d)

Seminar auf Basis der ASR A2.2 und § 10 ArbSchG – Vermittlung der erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse.

Als Arbeitgebende sind Sie verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden.

In der Regel ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten, die zum Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt werden, ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Für Evakuierungshelfer existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl. Vielmehr müssen Arbeitgebende die erforderliche Anzahl in ihrer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen.

Ziel der Ausbildung ist die korrekte Handhabung von Brandschutzeinrichtungen, das Erlernen von Maßnahmen der Brandbekämpfung sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln zu können. Als Evakuierungshelfer sorgen Sie zudem für die sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall, etwa bei einem Brand.

Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Schulung und einer praktischen Übung. Aufgrund der kleinen Schulungsgruppen können wir es jedem Teilnehmenden ermöglichen, die praktische Brandbekämpfung und Evakuierungsübung selbst durchzuführen.

Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist alle 3 Jahre behördlich verpflichtend. Ebenfalls sollten die Kenntnisse als Evakuierungshelfer in diesem Zeitrahmen aufgefrischt werden.

Ihr Nutzen

  • Effiziente und schnelle Möglichkeit, die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben
  • Branchenspezifisch zugeschnittene Inhalte
  • Praktische Brandbekämpfungs- und Evakuierungsübung

Inhalte

Theoretische Schulung:

  • Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungshelfers
  • Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Erkennen von Brandgefahren
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmpläne und Notfallpläne
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Organisation an Sammelstellen
  • Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

Praktische Brandbekämpfung mit Feuerlöschern am gasbetriebenen Fire-Trainer und praktische Evakuierungsübung

Format & Methodik

  • ½ Tagesveranstaltung á 4 h
  • Seminar
  • Gedrucktes Skript
  • Kostenfreie Getränke & Snacks

Teilnehmer

Personen, die die Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfer übernehmen sollen; Brandschutz- und Evakuierungshelfer, die ihr Wissen auffrischen möchten.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Referent/in

Philipp Hiemer, Fabian Bako

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss die Ausbildung Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer aufgefrischt werden?

Zur Auffrischung der Kenntnisse, sollte die Ausbildung mindestens alle drei Jahre wiederholt werden. Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer Ausbildung alle 3-5 Jahre ist verpflichtend.

Wer darf Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer werden?

Angehende Brandschutz- und Evakuierungshelfer müssen eine vorherige entsprechende Ausbildung absolvieren. Die Ausbildung kann eigenständig erfolgen oder als kombinierte Ausbildung absolviert werden.

Welche Aufgaben haben Brandschutz- und Evakuierungshelfer?

Evakuierungshelfer sorgen für die sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall, etwa bei einem Brand. Im Gefahrenfall sorgen sie für den Schutz aller anwesenden Personen. Als Brandschutzhelfer sind Sie für die korrekte Handhabung der Brandschutzeinrichtungen verantwortlich, sowie Maßnahmen bei der Brandbekämpfung ergreifen zu können.

Sind Brandschutz- und Evakuierungshelfer Pflicht in Unternehmen?

Ja, dies regelt das Arbeitsschutzgesetz gemäß § 10 ArbSchG, die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sowie die Vorgaben der DGUV. Als Arbeitgebende sind Sie verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutz- und Evakuierungshelfern auszubilden.

Termine:

  • Mi, 04.10.2023
  • 13.00 - 17.00 Uhr
  • Adelsried bei Augsburg
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