Hinweisgeberschutzgesetz – Kostenloses Webinar

Schlüsselthemen und Eckpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes

In unserem kostenlosen Webinar beleuchten wir das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Dieses Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden haben eine „Übergangsfrist“ bis zum 17. Dezember 2023, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in allen Organisationen. Es deckt strafrechtlich relevantes sowie bußgeldbewehrtes Verhalten ab und dient dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz von Beschäftigten und deren Vertretungsorganen sowie sonstigen Verstößen gegen nationales und EU-Recht.

Wir werden das Hinweisgebersystem, die Rolle der internen Meldestelle und die rechtlichen Aspekte diskutieren, die für medizinische Einrichtungen von besonderer Bedeutung sind.

Ziel des Webinars

Das Ziel des Webinars ist es, die Teilnehmenden über die Eckpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes zu informieren und sie auf die Umsetzung des Gesetzes in ihren Unternehmen vorzubereiten.

Inhalt

  • Wer muss das HinSchG umsetzen
  • Wie lautet der Regelungsumfang
  • Ab wann gilt das HinSchG
  • Auf welche Art Verstöße bezieht sich das Gesetz
  • Welche Möglichkeiten zur Meldung müssen eingerichtet werden
  • Wie ist der Hinweisgeber geschützt
  • Darf sich der Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden
  • Welche Fristen und Schritte sind einzuhalten
  • Welche Rechtsfolgen sieht das Gesetz vor

Teilnehmende

Alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit mindestens 50 Beschäftigten (inklusive Auszubildenden)

Branchen

Das Webinar ist relevant für alle Branchen, insbesondere für „sensible Bereiche“ wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierhandel und Dienstleistungen.

Referent

Mario Krauß

Häufig gestellte Fragen

Termine:

  • Mo, 07.08.2023
  • 16.00 - 17.00 Uhr
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