Brandschutz & Evakuierung

Die ASR A2.2 fordert, dass mindestens 5 % der Beschäftigten Ihrer Einrichtung zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Vermittelt werden müssen Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschern, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Löschübungen runden die Qualifizierung ab.

Gemäß § 10 ArbSchG müssen zudem eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zum Evakuierungshelfer qualifiziert werden. Damit diese ihre Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln können, müssen sie entsprechend geschult sein. Durch die praktische Evakuierungsübung wird unter den örtlichen Bedingungen in Ihrer Einrichtung trainiert.

Sie möchten die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, Brandschutz- und Evakuierungshelfer oder zum Evakuierungshelfer für Ihre Praxis, Klinik oder Einrichtung bei Ihnen vor Ort organisiert haben? Kontaktieren Sie uns für ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

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  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer

    Auf Basis der ASR A2.2 werden die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse vermittelt.

    Ausbildung zum Evakuierungshelfer

    Qualifikation gemäß DGUV und § 10 ArbSchG

    Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer

    Qualifikation gemäß ASR A2.2 und § 10 ArbSchG