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Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)

Seminar auf Basis der ASR A2.2 und § 10 ArbSchG – Vermittlung der erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse

Als ArbeitgeberInnen sind Sie verpflichtet eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen.
In der Regel ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten, die zum Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt werden, ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Für Evakuierungshelfer existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl. Vielmehr müssen Arbeitgebende die erforderliche Anzahl in ihrer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen.
Ziel der Ausbildung ist die korrekte Handhabung von Brandschutzeinrichtungen und das Erlernen von Maßnahmen der Brandbekämpfung. Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Schulung und einer praktischen Übung. Aufgrund der kleinen Schulungsgruppen können wir es jedem Teilnehmenden ermöglichen, die praktische Brandbekämpfung selbst durchzuführen. Als Evakuierungshelfer sorgen Sie zudem für die sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall, etwa bei einem Brand.
Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist alle 3 Jahre behördlich verpflichtend!

Ihr Nutzen

  • Praktische Brandbekämpfung am gasbetriebenen Fire-Trainer
  • Kleine Schulungsgruppen
  • Branchenspezifisch zugeschnittene Inhalte

Teilnehmende

Personen, die die Aufgaben des Brandschutzhelfers übernehmen sollen

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Inhalte

Theoretische Schulung:

  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Verhalten im Gefahrenfall
  • Brandgefahren in Ihrer Einrichtung
  • Handhabung von Brandschutzeinrichtungen
  • Aufbau und Funktionsweise von Feuerlöschern
  • Überblick über die Brandklassen
  • Evakuierung / Flucht- und Rettungswege
  • Tätigkeit als Einweiser

Praktische Brandbekämpfung mit Feuerlöschern am gasbetriebenen Fire-Trainer und praktische Evakuierungsübung

Alle Teilnehmenden erhalten ausführliche Unterlagen zur Ausbildung.

Häufig gestellte Fragen

Wer darf Brandschutzhelfer werden?

Um Brandschutzhelfer werden zu können benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. Eine Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzhelfer und die regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse in Form einer Fortbildung befähigen Sie zum Brandschutzhelfer in Ihrer Einrichtung / Betrieb.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?

Die Auffrischung der Kenntnisse sollte alle 3 Jahre erfolgen.

Wie viele Brandschutzhelfer sollten in einem Betrieb / Einrichtung ausgebildet werden?

Die Technische Arbeitsstättenregel ASR A2.2 fordert eine „ausreichende Anzahl von Beschäftigten“. In der Regel sollten es mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten sein. Diese Zahl ist jedoch nur eine Mindestforderung. Maßgeblich ist letztlich immer die Gefährdungsbeurteilung.

Welche Aufgaben haben Brandschutz- und Evakuierungshelfer?

Evakuierungshelfer sorgen für die sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall, etwa bei einem Brand. Im Gefahrenfall sorgen sie für den Schutz aller anwesenden personen. Als Brandschutzhelfer sind Sie für die korrekte Handhabung der Brandschutzeinrichtungen verantwortlich, sowie Maßnahmen bei der Brandbekämpfung ergreifen zu können.

Termine

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Mo, 06.05.2024

14.00 – 17.00 Uhr

Seminar

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3

Do, 27.06.2024

14.00 – 17.00 Uhr

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Mo, 16.09.2024

14.00 – 17.00 Uhr

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Do, 24.10.2024

14.00 – 17.00 Uhr

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Do, 21.11.2024

14.00 – 17.00 Uhr

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