Brandschutz
Die ASR A2.2 fordert, dass mindestens 5 % der Beschäftigten Ihrer Einrichtung zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Vermittelt werden müssen Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschern, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Löschübungen runden die Qualifizierung ab.
Sie möchten die Ausbildung zum Brandschutzhelfer für Ihre Praxis, Klinik oder Einrichtung bei Ihnen vor Ort organisiert haben? Kontaktieren Sie uns für ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.