Medizinprodukte Aufbereitung und Medizinprodukterecht
Die im Januar 2017 neu verfasste Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) definiert zahlreiche Betreiber- und Anwenderpflichten, die für Sie relevant sind, wenn Sie Medizinprodukte in Ihrer Einrichtung verwenden.
Ferner verpflichten Sie die KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, geeignete validierte Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten anzuwenden. Darüber hinaus müssen Sie über Sachkenntnis zur Aufbereitung von Medizinprodukten verfügen.
Die Umsetzungsfristen für die Medical Device Regulation (MDR) und das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) endeten im Mai 2021.
Wir vermitteln Ihnen, wie Sie die Anforderungen des Medizinprodukterechts in Ihrer Einrichtung umsetzen und bereiten Sie so optimal auf eine Behördenbegehung (Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium, etc.) vor!
Sachkundelehrgang nach § 8 MPBetreibV und RKI-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
Jährliche Auffrischung der Sachkunde gemäß § 8 MPBetreibV und RKI-Empfehlung "Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
Jährliche Auffrischung der Sachkunde gemäß § 8 MPBetreibV und RKI-Empfehlung "Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
Jährliche Auffrischung der Sachkunde gemäß § 8 MPBetreibV und RKI-Empfehlung "Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten"
Sachkundelehrgang für die Aufbereitung flexibler Endoskope gemäß § 8 MPBetreibV und Anlage 8 der RKI-Empfehlung
Jährliche Auffrischung der Sachkunde gemäß § 8 MPBetreibV und Anlage 8 der RKI-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Endoskopen"
Qualifikation gemäß § 6 MPBetreibV
Qualifikation gemäß § 6 MPBetreibV
Im Mai 2021 endet die 3-jährige Übergangsfrist
Im Mai 2021 endet die 3-jährige Übergangsfrist
zurück