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Achtung – vermehrte BGW-Kontrollen bei Friseuren und Barbershops!

Erscheinungsdatum: 17.07.2025

Momentan häufen sich vermehrt Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – besonders bei Friseuren und Barbershops. Im Fokus steht dabei häufig der Nachweis der Sicherheitstechnischen Betreuung, der durch einen schriftlichen Vertrag dokumentiert sein muss.

Was bedeutet das für Ihren Salon?

Die Sicherheitstechnische Betreuung ist gemäß § 6 ASiG und § 2 DGUV V2 gesetzlich verpflichtend und muss schriftlich nachgewiesen werden. Dabei gibt es zwei mögliche Betreuungsformen:

  • Sicherheitstechnische Regelbetreuung:
    Diese Form der Betreuung kann von jeder Einrichtung in Anspruch genommen werden und umfasst eine kontinuierliche, regelmäßige Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese ist in festgelegten Intervallen vor Ort, berät umfassend zu allen sicherheitsrelevanten Themen und dokumentiert alle Maßnahmen. Die Regelbetreuung eignet sich besonders für Salons, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz extern in professionelle Hände abgeben möchten. Nähere Informationen zu dieser Betreuungsform finden Sie unter folgendem Link: https://management.kraussakademie.de/fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/
  • Gerne übernehmen wir für Sie die Funktion als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Alternative bedarfsorientiere Betreuung (Unternehmermodell):
    Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten haben die Möglichkeit, den Arbeitsschutz in der Einrichtung nach dem Unternehmermodell selbst zu organisieren. Für die Teilnahme an der alternativen Betreuung, müssen sich Unternehmer/-innen über die BGW-Schulung qualifizieren, sowie einen Kooperationspartner der BGW für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung suchen. Durch einen entsprechenden Betreuungsvertrag sind Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schriftlich bestellt. Wir bieten die erforderliche Unternehmerschulung an – alle Teilnehmenden erhalten dabei automatisch den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsvertrag. Informieren Sie sich gerne über nachstehenden Link: https://kraussakademie.de/project/schulung-unternehmermodell/

Sind Sie auf eine BGW-Kontrolle vorbereitet?

Wichtig: Sie müssen nicht nur die Durchführung der Sicherheitstechnischen Betreuung sicherstellen, sondern auch einen entsprechenden Vertrag als Nachweis vorlegen können. Fehlt dieser Nachweis oder ist er nicht aktuell, drohen Bußgelder und andere Sanktionen.

Wir helfen Ihnen dabei!
Unsere Experten beraten Sie bei der Auswahl der passenden Betreuungsform, übernehmen die Betreuung für Sie und stellen sicher, dass alle Nachweise und Dokumentationen vollständig und rechtssicher vorliegen.

Interesse? Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an und seien Sie für eine mögliche BGW-Kontrolle bestens vorbereitet. Bei Fragen oder zur persönlichen Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Autorin: Kerstin Gebele