Erscheinungsdatum: 04.11.2024
Am 20. April 2024 trat eine wesentliche Änderung der QM-RL des G-BA in Kraft: Der gemeinsame Bundesausschuss ergänzt die Qualitätsanforderungen um konkrete Maßnahmen, die zur Prävention von Missbrauch und Gewalt in Einrichtungen dienen sollen. Damit geht es um die Verpflichtung für alle Gesundheitseinrichtungen, geeignete Schritte und Regelungen zu treffen, um Übergriffe und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen zu verhindern und im Bedarfsfall adäquat darauf zu reagieren.
Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, das Bewusstsein für Missbrauch und Gewalt in Gesundheitseinrichtungen zu schärfen und verpflichtende Präventionsmaßnahmen zu etablieren. Der G-BA ergänzt hierfür den Erhebungsbogen der Anlage 2 der QM-RL um die neue Frage 29: „Haben Sie Regelungen erstellt / Maßnahmen ergriffen zur Prävention von / Hilfe bei Missbrauch und Gewalt?“ Dabei stehen diverse Maßnahmen zur Wahl, die den Einrichtungen helfen sollen, ein Schutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Erstellung einer Risiko- und Gefährdungsanalyse
- Auslage bzw. Aushang von Informationsmaterialien
- Bereitstellung von Kontaktadressen
- Besuch von externen Schulungen / Fortbildungen
- interne Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Festlegung von Verhaltenskodizes (z. B. Vermeidung von Diskriminierung, wertschätzender Umgang, gewaltfreie Sprache)
- Erstellung eines Schutzkonzepts
- Sensibilisierung des Teams
- einrichtungsinterne Handlungsempfehlungen für geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen
- sonstige Regelung (Freitext): _______________________
Diese Maßnahmen haben das Ziel, insbesondere gefährdete Gruppen wie Kinder, Jugendliche oder hilfsbedürftige Menschen zu schützen und den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Personen sicherzustellen.
Was bedeutet das für Ihre Einrichtung?
Einrichtungen des Gesundheitswesens sind dazu angehalten, die neuen QM-RL-Standards zu erfüllen und die angeführten Maßnahmen zur Prävention von Missbrauch und Gewalt umzusetzen. Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement (QM) soll diese Maßnahmen im Praxisalltag integrieren und regelmäßig überprüfen.
Ab Ende 2025 wird der aktualisierte Erhebungsbogen in einer Auswahl von vertragszahnärztlichen Einrichtungen stichprobenartig geprüft. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen sollte daher bereits jetzt beginnen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen fristgerecht umgesetzt werden. Hierzu sollten fehlende Dokumentationsbestandteile im Rahmen der regelmäßigen internen Audits identifiziert und ggf. ergänzt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Beschluss zur QM-Richtlinie: Anpassung der Anlagen 1 und 2 vom 18.01.2024
Aktuelle QM-Richtlinie des G-BAQM-Berichtsbogen 2024
Autorin: Gerda Reshetnykov