
Elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen sind in diversen Bereichen des Gesundheitswesens präsent, ob in therapeutischen Praxen, Kosmetik- und Wellnessstudios oder in Arztpraxen. Häufig wird die Gefahr, die bei falscher oder unbeabsichtigter Bedienung lauert, unterschätzt. Wir haben im Folgenden für Sie zusammengefasst, wie Sie die Risiken im Umgang mit elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen minimieren können.
Welche Risiken existieren bei höhenverstellbaren Therapieliegen?
Das größte Gefahrenpotenzial mit elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen ergibt sich durch die versehentliche oder unkontrollierte Betätigung der Höhenverstellung. Vor allem das Risiko des Einklemmens von Personen bei Reinigungsarbeiten steht hierbei im Vordergrund. Leider haben sich hierdurch bereits in der Vergangenheit Fälle mit Quetschverletzungen oder sogar Unfälle mit Todesfolge ereignet. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nimmt daher dringlich Arbeitgebende in die Pflicht, geeignete Schutzmaßnahmen einzuführen.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten?
Bereits seit 2004 existiert eine Empfehlung der BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), die entsprechende Sicherheitsmechanismen an elektrisch verstellbaren Therapieliegen vorschreibt. Ergänzend hierzu wurde die Empfehlung 2019 aktualisiert. Therapieliegen zählen zu Medizinprodukten im Sinne des Medizinprodukterechts. Für Hersteller existieren nun Sicherheitsgrundsätze (siehe Anhang I Nr. 4 der EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)) sowie eine Norm (DIN VDE 0750-2-52-2med), die bei Herstellung der Liegen zu beachten sind. Ziel der neuen Standards ist die Vermeidung von versehentlicher oder unkontrollierter Betätigung der Steuerung.
Die BGW rät, „vorhandene energetisch höhenverstellbare Liegen zu überprüfen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und bei Neubeschaffungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung zu achten“. Neubeschaffte Liegen sind in der Regel mit einer „integrierten Sicherheit“ ausgestattet. Für Bestandsliegen wurden die Maßnahmen Ende 2020 erneut verschärft. Geeignete Nachrüstungen sind:
- Drei-Stufen-Schalter mit Panikschalter
- Umkehr der Laufrichtung der Bedienstange mit eingebautem Schutz vor unbeabsichtigter Bedienung
- Umkehr der Laufrichtung der Bedienstange mit eingebauter automatischer Sperrfunktion
Kann die Nachrüstung bzw. die Neubeschaffung gefördert werden?
Ja, laut BGW können alle bei ihren versicherten Betrieben einen „Antrag auf Förderung für die Nachrüstung und/oder Neubeschaffung besonders sicherer Therapieliegen stellen“. Förderungssummen von grundsätzlich 250 € bei Neuanschaffungen und bis zu 50 % bei Nachrüstung können gewährt werden. Insgesamt können Unternehmen einmalig bis zu 500 € Förderung erhalten. Konkrete Kriterien für die Nachrüstung und Neubeschaffung können bei der BGW erfahren werden. Ebenso kann hier der entsprechende Förderantrag gestellt werden.
Welche Verpflichtungen gelten für Betreiber und Anwender?
Betreiber und Anwender sind dafür verantwortlich, dass energetisch höhenverstellbare Liegen nur nach den Vorschriften der MDR (Medical Device Regulation), den allgemeinen Regeln der Technik sowie den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes betrieben und angewendet werden. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet „korrektive Maßnahmen“ (siehe MPAMIV) durchzuführen. Die Verwendung mängelbehafteter Medizinprodukte ist nach § 11 MPDG verboten. Dieses betrifft auch beschädigte oder funktionslose Schutzeinrichtungen.
Weitere Handlungsempfehlungen für Neubeschaffungen und für Bestandsliegen, inklusive Musterklärung zur sicherheitstechnischen Nachrüstung und Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung, erhalten Sie ebenfalls bei der BGW.
Grundsätzlich gilt, dass neben der regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen alle Beschäftigten regelmäßig und gewissenhaft unterwiesen werden. Ebenfalls sollten Warnhinweise gut sichtbar angebracht werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung, Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden sowie Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Kontaktieren Sie uns hierfür unter info@kraussmanagement.de oder telefonisch unter 08294 / 51148 0.