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Brandschutzbegehung – Ablauf und Vorbereitung

Erscheinungsdatum: 04.11.2024

In medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, MVZs und Arzt- oder Zahnarztpraxen spielt der Brandschutz eine unverzichtbare Rolle. Gerade hier, wo Menschen auf intensive Betreuung angewiesen sind und oft nicht mobil sind, muss im Brandfall alles reibungslos funktionieren. Eine Brandschutzbegehung durch die Feuerwehr stellt sicher, dass alle Anforderungen an die Organisation und Technik erfüllt sind – nicht nur um Patienten, Mitarbeiter und Besucher zu schützen, sondern auch um die wertvolle medizinische Infrastruktur zu sichern. Fehlen jedoch präventive Maßnahmen oder sind Fluchtwege versperrt, kann dies im Ernstfall gravierende Folgen haben.

Doch was genau wird bei einer Brandschutzbegehung geprüft, und wie läuft eine solche Inspektion konkret ab? Als erfahrene Brandschutzbeauftragte und Berater stehen wir unseren Kunden bei diesem wichtigen Thema zur Seite und führen sie durch die typischen Schritte einer erfolgreichen Brandschutzbegehung.

Eine Brandschutzbegehung durch die Feuerwehr folgt einem klar strukturierten Ablauf, um sicherzustellen, dass alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden und die Sicherheit von Patienten, Personal und Besuchern gewährleistet ist.

Vorbereitung:

  • Unterlagenprüfung: Vor der Begehung fordert die Feuerwehr in der Regel relevante Unterlagen an, wie z. B. den Brandschutzplan, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzkonzepte sowie Wartungsprotokolle von Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Rauchmelder etc.).
  • Terminvereinbarung: Die Leitung wird über den Termin informiert und relevante Ansprechpartner (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte) werden bereitgestellt.

Erläuterung des Begehungsablaufs:

Vor Beginn der Begehung findet oft eine kurze Besprechung statt. Hier werden die wichtigsten Schwerpunkte, die Ziele und der Ablauf der Begehung erläutert. Die Feuerwehr klärt spezifische Anforderungen der Einrichtung ab, z. B. besondere Risiken durch medizinische Geräte oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Begehung:

  • Flucht- und Rettungswege: Die Feuerwehr überprüft, ob Fluchtwege frei sind, richtig ausgeschildert und beleuchtet werden. Notausgänge und Rettungswege dürfen nicht versperrt oder blockiert sein.
  • Brandschutzeinrichtungen: Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Rauchabzüge, Brandschutztüren und -klappen werden auf ihre Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäße Wartung überprüft.
  • Brandmeldeanlage: Die Feuerwehr kontrolliert die Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage. Dazu gehört auch der Test einzelner Melder, Sirenen und die Alarmweiterleitung zur Feuerwehr.
  • Elektrische Anlagen: Die Kontrolle der elektrischen Anlagen zielt darauf ab, potenzielle Brandgefahren durch defekte oder überlastete Leitungen zu erkennen.
  • Besondere Brandrisiken: In Kliniken gibt es oft zusätzliche Risiken, z. B. in Technikräumen, Laboren oder durch den Umgang mit Sauerstoffflaschen und anderen Gefahrstoffen. Auch diese Bereiche werden inspiziert.

Begehung der Tiefgarage (falls vorhanden):

  • Brandschutzeinrichtungen: Hier werden spezielle Brandschutzsysteme wie Rauchabzugsanlagen, Feuermelder und Sprinkleranlagen überprüft.
  • Belüftung und Rauchabzug: In Tiefgaragen ist eine funktionierende Belüftung und ein sicherer Rauchabzug im Brandfall entscheidend. Die Feuerwehr kontrolliert, ob die Lüftungsanlagen betriebsbereit sind.
  • Kennzeichnung der Rettungswege: In der Tiefgarage müssen Flucht- und Rettungswege gut sichtbar und ausreichend beleuchtet sein.
  • Zugänglichkeit für die Feuerwehr: Die Feuerwehr stellt sicher, dass im Brandfall ihre Einsatzkräfte problemlos Zugang zur Tiefgarage und den Hydranten oder anderen Wasserentnahmestellen haben.

Schlussbesprechung – Bericht und Maßnahmen

Nach der Begehung findet eine Abschlussbesprechung statt, bei der die Feuerwehr feststellt, ob alle Brandschutzanforderungen erfüllt sind oder ob es Mängel gibt. Eventuelle Mängel werden protokolliert und Fristen zur Behebung gesetzt. Die Einrichtung erhält Hinweise zur Optimierung des Brandschutzes, insbesondere in Bereichen, in denen potenzielle Gefahrenquellen identifiziert wurden.

  • Die Feuerwehr erstellt einen detaillierten Bericht über die Begehung, der die festgestellten Mängel, Verbesserungsmöglichkeiten und Empfehlungen enthält.
  • Sollte es gravierende Mängel geben, wird die Einrichtung verpflichtet, diese umgehend zu beheben. Eventuell können auch Nachkontrollen angesetzt werden.

Häufig festgestellte Schwachstellen bei Brandschutzbegehungen:

Erfahrungen aus kürzlich durchgeführten Brandschutzbegehungen zeigen, welche häufigen Schwachstellen immer wieder auftreten und welche Risiken dadurch entstehen können. Trifft das bei Ihnen auch zu?

  • defekte Brandmeldeanlage,
  • Brandschutztüre schließen nicht selbstständig oder sind verkeilt,
  • blockierte Fluchtwege,
  • technische Einrichtungen sind nicht aktuell geprüft

Lassen Sie nichts anbrennen! Wir unterstützen Sie gerne als externe Brandschutzbeauftragte bei der Erfüllung aller gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen. Im Rahmen einer Brandschutzbegehung überprüfen wir alle relevanten Einrichtungen, Dokumente und Abläufe.

Jetzt unverbindliche Beratung anfordern!

Hilfreiche Links zum Thema Brandschutz

Hier können Sie eine Checkliste für die Durchführung einer Brandschutzbegehung herunterladen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorkehrungen überprüft und eingehalten werden.

https://kraussakademie.de/wp-content/uploads/2024/10/Checkliste-Brandschutzbegehung.docx

Plakat Feuerlöscher richtig einsetzen:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3110

Alarm- und Notfallplan:
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/medien-center/braende-verhueten-verhalten-im-brandfall-18962

Autoren: Philipp Hiemer und Gerda Reshetnykov