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Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt

Bei positiver Testung Ihrer Mitarbeitenden auf das Coronavirus kann bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige eingereicht werden.

Wichtig ist, dass das positive Testergebnis zusammen mit der Verdachtsanzeige bei der BGW eingeht.

Die BGW übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Test:

  • Der/die Mitarbeitende ist erkrankt
  • Es bestand Kontakt mit einer infizierten Person
  • Tätigkeit in Bereichen mit Beweiserleichterung (Gesundheitswesen)

Die BGW weist darauf hin, sich im Verdachtsfall an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden und nicht an den Durchgangsarzt.