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Datenschutzfalle Telefax – vermeiden Sie teure Datenschutzverstöße

In vielen niedergelassenen Praxen ist es nach wie vor nicht wegzudenken: das Telefax zur Übermittlung von Patientendaten. Solange sichere Ende-zu-Ende verschlüsselte Telefonleitungen genutzt wurden, hatten Datenschützer an diesem Kommunikationsweg auch wenig auszusetzen. Da heutzutage die Daten jedoch digital über Internet-Technologien transportiert werden, hat sich die Situation grundlegend verändert. Der Versand von Patientendaten per Fax kann als Datenschutzverstoß gewertet werden.

Gerichtsentscheidung spricht sich gegen Telefax aus

Verschiedene Datenschutzbehörden halten die Übermittlung personenbezogener Daten per Telefax für rechtswidrig. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch die erste Rechtsprechung dazu. So befindet das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die unverschlüsselte Übermittlung sensibler Daten per Fax aufgrund der jederzeit realisierbaren Gefahr des Missbrauchs durch unbefugte Dritte ebenfalls für rechtswidrig (Az. 11 LA 104/19).

Beugen Sie Verstößen und Bußgeldern vor

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich von der Nutzung des Telefaxes verabschieden. Datenschutzbehörden empfehlen für den Versand personenbezogener Daten z. B. Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails oder übergangsweise auch die herkömmliche Post.

Am Beispiel Telefax sehen Sie, dass Sie sich bei der Umsetzung des Datenschutzes nicht nur mit gesetzlichen und behördlichen Anforderungen konfrontiert sehen. Auch eine gestiegene Sensibilität der Patientinnen und Patienten für Datenschutzfragen erzeugt Handlungsbedarf. Mit unseren Webinaren zu Datenschutz und Datensicherheit bieten wir Ihnen geeignete Basisqualifikationen und Fortbildungen an, um sicher und rechtskonform agieren zu können. Über unser Webinar- und Seminarangebot können Sie sich hier informieren.