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Die neue PAR-Richtlinie in der Zahnarztpraxis zum 01.07.2021

Im Dezember 2020 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) die Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-RL). Die beschlossene Richtlinie entspricht nun dem aktuellen zahnmedizinischen Kenntnisstand zu Parodontitis-Erkrankungen. Auf dieser Grundlage wird das bestehende Leistungsangebot ausgeweitet und die Behandlung am individuellen Bedarf der Patienten geplant.

Die zum 01.07.2021 in Kraft getretene neue PAR-Richtlinie stellt die Zahnarztpraxen vor täglich neue Herausforderungen. Was wird wann abgerechnet? Welche grundlegenden Neuregelungen beinhaltet die PAR-Richtlinie? Was ist zu beachten bei der neuen G-BA-Richtlinie zur PAR-Therapie? Was wird wann abgerechnet? Welche Abrechnungspositionen können wie kombiniert werden?  Private Vereinbarungen – wann und wie sind sie noch möglich?

In unserem neuen Webinar „PAR-Richtlinie – Grundlagen der PAR-Abrechnung für die Zahnarztpraxis“ erhalten Sie einen Überblick über die neue Richtlinie des G-BA zur systematischen PAR-Behandlung, die Grundlagen der PAR-Abrechnung sowie praktische Tipps zur Umsetzung in der täglichen Praxis. Unsere erfahrene Referentin zeigt Ihnen wie Sie typische Fehlerquellen in der Praxis vermeiden.