Anders als bei Brandschutzhelfern, deren erforderliche Anzahl mit einer exakten Berechnung ermittelt werden kann, richtet sich die genaue Anzahl an Sicherheitsbeauftragten nach zahlreichen Faktoren, u. a. der Zahl der Betriebsstätten, der Größe der Einrichtung, dem Unfallgeschehen, der Gefährdungsbeurteilung etc.
Wie genau wird die Zahl der Sicherheitsbeauftragten bestimmt?
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“ gibt 5 Kriterien zur Bestimmung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten vor:
1. Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte sollten in den Arbeitsbereichen, für die sie zuständig sind, präsent sein, um als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Nur so ist eine realistische Einschätzung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Werden mehrere Standorte betrieben, sollte pro Standort mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt sein. Umfasst eine Betriebsstätte mehrere Bereiche (Küche, Pflegestation, OP, AEMP etc.) sollte pro Bereich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt und qualifiziert sein.
2. Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte sollten alle Schicht- und Dienstmodelle abdecken, Kolleginnen und Kollegen über alle Schichten hinweg zur Verfügung zu stehen. Sicherheitsbeauftragte, die auch in Spät-, Nacht- oder Wochenenddiensten vor Ort sind, kennen spezifische Belastungen, die sich aus den Dienstplänen ergeben, z. B. nachts oder am Wochenende in Notaufnahmen.
3. Fachliche Nähe zu den Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte benötigen fundiertes Wissen und praktische Erfahrung in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Wenn Sie in Ihrer Einrichtung eine Küche betreiben, sollten Sie dort einen Koch, eine Köchin oder Mitarbeitende mit hauswirtschaftlichem Hintergrund zum Sicherheitsbeauftragten bestellen. In Pflegebereichen eignen sich Pflegefach- oder Hilfskräfte etc.
4.Anzahl der Beschäftigten
Je größer die Zahl an Beschäftigten, desto größer die Zahl erforderlicher Sicherheitsbeauftragter. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Ab 50 Beschäftigten müssen es mindestens zwei sein. In Kindertagesstätten wird die Zahl der Kinder zur Zahl der Beschäftigten hinzuaddiert.
5. Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
Je höher die Zahl an Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen, desto höher ist der Bedarf an Sicherheitsbeauftragten in Ihrer Einrichtung. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.
Müssen Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden?
Um Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbeauftragten transparent zu machen, sollten sie schriftlich bestellt werden. Hier finden Sie eine schriftliche Bestellung, die Sie direkt für Ihre Einrichtung verwenden können.
Müssen Sicherheitsbeauftragte speziell geschult werden?
Sicherheitsbeauftragte müssen adäquat qualifiziert sein, um Ihre Aufgabe übernehmen zu können. Neue Sicherheitsbeauftragte sollten eine Erstschulung durchlaufen, bestehende Sicherheitsbeauftragte sollten ihr Wissen wiederkehrend auffrischen, um über aktuelle Entwicklungen des Arbeitsschutzes informiert zu sein. Hier finden Sie unsere Ausbildung für neue und hier unsere Auffrischung für bereits erfahrene Sicherheitsbeauftragte.
Autorin: Gerda Reshetnykov