Bei Brandschutzhelfern lässt sich die erforderliche Anzahl anhand einer exakten Berechnung ermitteln. Hingegen richtet sich die genaue Anzahl der Sicherheitsbeauftragten nach zahlreichen Faktoren. Dabei spielen unter anderem die Zahl der Betriebsstätten, die Größe der Einrichtung, das Unfallgeschehen sowie die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung eine Rolle.
Wie genau wird die Zahl der Sicherheitsbeauftragten bestimmt?
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“ gibt 5 Kriterien zur Bestimmung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten vor:

Zahl der Sicherheitsbeauftragten
1. Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte sollten in den Arbeitsbereichen, für die sie zuständig sind, präsent sein, um dabei als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Nur dadurch können sie die Gegebenheiten vor Ort realistisch einschätzen.
Betreibt eine Einrichtung mehrere Standorte, sollte daher an jedem Standort mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt sein. Umfasst eine Betriebsstätte zudem mehrere Bereiche, wie Küche, Pflegestation, OP oder AEMP, sollte entsprechend für jeden Bereich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt und qualifiziert sein.
2. Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte sollten alle Schicht- und Dienstmodelle abdecken, damit sie den Kolleginnen und Kollegen über alle Schichten hinweg als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dabei ist es sinnvoll, Sicherheitsbeauftragte auch in Spät-, Nacht- oder Wochenenddiensten einzusetzen. So kennen sie die spezifischen Belastungen, die sich aus den jeweiligen Dienstplänen ergeben, insbesondere nachts oder am Wochenende in Notaufnahmen.
3. Fachliche Nähe zu den Beschäftigten
Sicherheitsbeauftragte benötigen fundiertes Wissen und praktische Erfahrung in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Wenn Sie in Ihrer Einrichtung eine Küche betreiben, sollten Sie dort einen Koch, eine Köchin oder Mitarbeitende mit hauswirtschaftlichem Hintergrund zum Sicherheitsbeauftragten bestellen. In Pflegebereichen eignen sich Pflegefach- oder Hilfskräfte etc.
4.Anzahl der Beschäftigten
Je größer die Zahl an Beschäftigten, desto größer die Zahl erforderlicher Sicherheitsbeauftragter. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Ab 50 Beschäftigten müssen es mindestens zwei sein. In Kindertagesstätten wird die Zahl der Kinder zur Zahl der Beschäftigten hinzuaddiert.
5. Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
Je höher die Zahl an Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen, desto höher ist der Bedarf an Sicherheitsbeauftragten in Ihrer Einrichtung. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.
Müssen Sicherheitsbeauftragte schriftlich bestellt werden?
Um Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitsbeauftragten transparent zu machen, sollten sie schriftlich bestellt werden. Hier finden Sie eine schriftliche Bestellung, die Sie direkt für Ihre Einrichtung verwenden können.
Müssen Sicherheitsbeauftragte speziell geschult werden?
Sicherheitsbeauftragte müssen adäquat qualifiziert sein, um ihre Aufgaben übernehmen zu können. Daher sollten neue Sicherheitsbeauftragte zunächst eine Erstschulung durchlaufen. Bereits erfahrene Sicherheitsbeauftragte sollten ihr Wissen zudem regelmäßig auffrischen. Dadurch bleiben sie über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz informiert.
Entsprechend finden Sie hier unsere Ausbildung für neue Sicherheitsbeauftragte und hier unsere Auffrischung für bereits erfahrene Sicherheitsbeauftragte.


