
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und bringt wichtige Verpflichtungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit sich. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine „Übergangsfrist“ bis zum 17. Dezember 2023.
Das Hinweisgeberschutzgesetz spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in allen Organisationen, einschließlich medizinischer Einrichtungen. Es deckt strafrechtlich relevantes sowie bußgeldbewehrtes Verhalten zum Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder zum Schutz von Beschäftigten und deren Vertretungsorganen sowie sonstige Verstöße gegen nationales und EU-Recht ab.
Hinweisgeberschutzgesetz – Vorbereitung
In unserem kostenlosen Webinar werden wir uns auf die Aspekte des Gesetzes konzentrieren, die speziell für das Gesundheitswesen relevant sind. Wir werden das Hinweisgebersystem, die Rolle der internen Meldestelle und die rechtlichen Aspekte diskutieren, die für medizinische Einrichtungen von besonderer Bedeutung sind.
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist jedoch komplex, sodass entsprechende Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden sollten. In unserem bevorstehenden Webinar werden wir erläutern, was das genau jetzt für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Schritte Sie zur Umsetzung gehen sollten.
Die Relevanz dieses Gesetzes, insbesondere für das Gesundheitswesen, muss hoch eingeschätzt werden. Es bietet Schutz für diejenigen, die Fehlverhalten aufdecken, und trägt dazu bei, eine Kultur der Offenheit und Verantwortung zu fördern.
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