Erscheinungsdatum – 01.07.2024
Die Auswirkungen der hochsommerlichen Temperaturen betreffen nahezu alle Mitarbeitenden in zahlreichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Egal ob die Kollegen im Büro, der Versorgung, der Küche, der Pflege oder im ärztlichen Dienst arbeiten, sind physische und psychische Auswirkungen die Folge. Abhängig von der Art der verrichteten Tätigkeit reichen die Konsequenzen von milden Symptomen, wie starkem Schwitzen und Müdigkeit bis zu Dehydrierung, Konzentrationsstörungen und in gravierenden Fällen Hitzekollaps oder Hitzschlag.
Bei wem liegt die Verantwortung?
Der Schutz der Beschäftigten vor hitzebedingten Risiken liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Unter Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes wird eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchgeführt, die auch das Thema Raumtemperatur aufgreift. Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur definiert konkrete Anforderungen an Lufttemperaturen in Räumen, abhängig von der Körperhaltung (Sitzen bzw. Stehen oder Gehen) und der Arbeitsschwere (leicht, mittel, gering).
Welche Temperaturen dürfen nicht überschritten werden?
Gemäß ASR A3.5 stellt eine Raumtemperatur von 26 °C einen wichtigen Schwellenwert dar. Wird dieser überschritten, wird anhand der Gefährdungsbeurteilung über geeignete technische Maßnahmen entschieden, die Temperaturen zu reduzieren, u.a.
- Außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen installieren (Markisen, Jalousien etc.)
- Sonnenschutzverglasungen installieren
- Innenliegende Sonnenschutzeinrichtungen nachrüsten
Darüber hinaus sind organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, z. B. das Reduzieren schwerer körperlicher Arbeit, das Lockern von Tragegeboten besonderer Arbeits- oder Schutzkleidung, die die Wärmeabgabe behindert oder das Bereitstellen kostenfreier Getränkeangebote.
Werden Raumtemperaturen von 30 °C überschritten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, u.a.
- Installation von Klimageräten
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
- Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Werden Raumtemperaturen von 35 °C überschritten, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.
Was können Sie konkret tun?
Betrachten Sie die Situation Ihrer Einrichtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, um Gefährdungen zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen eines effektiven Hitzeschutzes zu gewährleisten. Bei der Maßnahmenplanung kommt das TOP-Prinzip zur Anwendung:
Technische Maßnahmen (T)
Technische Maßnahmen haben Vorrang und sollten bevorzugt umgesetzt werden. Dazu gehören Installationen wie Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern, Klimaanlagen oder Ventilatoren. Viele dieser Maßnahmen erfordern eine längere Vorbereitungszeit, ziehen in der Regel Invests nach sich, sind jedoch im Hinblick auf die Zielsetzung am nachhaltigsten und wirksamsten.
Organisatorische Maßnahmen (O)
Organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise die Anpassung der Arbeitszeiten, um die heißesten Stunden des Tages zu vermeiden, z. B. bei Außenarbeiten oder das Bereitstellen von kühlen Getränken.
Personenbezogene Maßnahmen (P)
Erst wenn alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und weiterhin Gefährdungen bestehen, kommen personenbezogene Maßnahmen ins Spiel. Dazu zählen Schulungen der Mitarbeitenden im Hinblick auf korrektes Lüften oder Lockerungen beim Tragegebot von Arbeits- und Schutzkleidung.
Erstellen Sie ein Hitzeschutzkonzept für Ihre Einrichtung!
Mit einem umfassenden Hitzeschutzkonzept können Sie sich auf hohe Temperaturen und längere Hitzewellen vorbereiten und so Belastungen für Mitarbeitende, Patienten, Klienten und Bewohner reduzieren.
Autoren: Mario Krauß und Gerda Reshetnykov