Erscheinungsdatum: 20.01.2025
Kalte Hände, sinkende Konzentration und unangenehme Arbeitsbedingungen? Damit es erst gar nicht dazu kommt, gibt es klare Vorgaben zur Mindesttemperatur am Arbeitsplatz. Wir klären, welche Temperaturen für Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen gelten und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.
Die Temperaturen sinken und in vielen Einrichtungen stellt sich die Frage: Wie kalt darf es eigentlich am Arbeitsplatz sein? Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt zusammen mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) klare Anhaltspunkte vor, um ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Welche Grenzwerte gibt die ASR A3.5 vor?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 legt fest, welche Grenzwerte für Raum- und Lufttemperaturen am Arbeitsplatz einzuhalten sind. Zudem definiert sie, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ab bestimmten Temperaturen umsetzen müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sichern. Grundlage der ASR A3.5 bildet § 3 Abs. 1 sowie Punkt 3.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Regel konkretisiert die darin enthaltenen Anforderungen an Arbeitsstätten und wird vom Ausschuss für Arbeitsstätten veröffentlicht.
Die Bestimmungen der ASR A3.5 gelten insbesondere für folgende Bereiche:
- Arbeitsräume
- Pausen- und Bereitschaftsräume
- Sanitärräume
- Kantinen
- Erste-Hilfe-Räume, sofern keine besonderen raumklimatischen Anforderungen bestehen
Darüber hinaus behandelt die Technische Regel Räume, deren Raumklima aufgrund technischer Anlagen oder anderer unvermeidbarer Umstände beeinflusst wird. Ausgenommen sind jedoch spezielle Bereiche wie Kühlräume, medizinische Bäder, Operationssäle oder andere Arbeitsbereiche, bei denen aus betriebstechnischen Gründen besondere Klimabedingungen erforderlich sind.
Die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz variieren je nach Tätigkeit und Raumgröße:
- Büroarbeit: Mindesttemperatur von 20 °C
- Leichte körperliche Tätigkeiten im Stehen oder Gehen: mindestens 19 °C
- Schwere körperliche Arbeit: Hier reichen 12 °C, da der Körper durch Bewegung mehr Wärme produziert
Warum sind Mindesttemperaturen wichtig?
Zu niedrige Temperaturen können die Konzentration und Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigen. Zudem steigt das Risiko von Muskelverspannungen oder anderen gesundheitlichen Beschwerden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Arbeitsklima zu schaffen, das Sicherheit und Wohlbefinden gewährleistet.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Mindesttemperaturen sicherstellen. In Ausnahmefällen, etwa bei einem Heizungsausfall, sollten Maßnahmen wie mobile Heizgeräte, kürzere Arbeitszeiten oder Homeoffice-Optionen ergriffen werden, um den Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Was tun bei Problemen?
Wenn die Mindesttemperaturen nicht eingehalten werden, sollten Mitarbeitende den Arbeitgeber informieren. Eine offene Kommunikation und das schnelle Ergreifen von Maßnahmen sind hier entscheidend.
Die Einhaltung der Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Arbeitsschutz-Jahresunterweisung. Erfahren Sie mehr in unserem Webcast – Jetzt anmelden.
Autorin: Gerda Reshetnykov