Erscheinungsdatum – 04.05.2026
Seit 2025 empfiehlt die DGSV® e. V., dass Mitarbeitende in der Aufbereitung von Medizinprodukten regelmäßig Fortbildungen absolvieren – insgesamt 24 Stunden innerhalb von drei Jahren. Für Einrichtungen bedeutet das: Fortbildungen sollten frühzeitig geplant, regelmäßig aufgefrischt und gut dokumentiert werden. § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Anlage 6 der KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ verlangen, dass Mitarbeitende in der Medizinprodukteaufbereitung über aktuelle Kenntnisse, eine geeignete Ausbildung und fachspezifische Fortbildungen verfügen. Bisher empfahl die DGSV® dafür 8 Stunden Fortbildung alle zwei Jahre pro Mitarbeitendem.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese Auffrischung häufig nicht regelmäßig genug erfolgt und zwischen Qualifizierung und erneuter Fortbildung oft deutlich mehr als zwei Jahre liegen.
Deshalb gilt seit dem 1. Januar 2025 eine neue Empfehlung:
Für Fach- und Sachkundemaßnahmen sollen innerhalb von drei Jahren insgesamt 24 Zeitstunden bzw. 30 Unterrichtseinheiten Fortbildung absolviert werden.
Was bedeutet es für Einrichtungen?
Wird die von der DGSV® empfohlene Fortbildungszeit gleichmäßig auf den Dreijahreszeitraum verteilt, entspricht dies etwa 8 Stunden pro Jahr. Damit zeigt sich, dass ein jährlicher Fortbildungsrhythmus besonders gut geeignet ist, um aktuelle Kenntnisse kontinuierlich aufrechtzuerhalten und die Empfehlung praxisnah umzusetzen.
Die neue Regelung soll mehr Flexibilität schaffen und besser auf die Lebensrealität der Beschäftigten eingehen, zum Beispiel bei Krankheit, Elternzeit oder anderen Ausfallzeiten. Die Änderung ist nicht nur eine formale Anpassung. Die DGSV® weist darauf hin, dass Zertifikate künftig mit einem Hinweis auf die erforderliche Fortbildung versehen werden. Damit rückt der Nachweis aktueller Kenntnisse noch stärker in den Fokus. Für Einrichtungen bedeutet das vor allem, Fortbildungsstände regelmäßig zu prüfen und nicht erst dann zu reagieren, wenn Nachweise kurzfristig benötigt werden.
Worauf es jetzt in der Praxis ankommt:
- Fortbildungsstände der Mitarbeitenden regelmäßig überprüfen
- Nachweise zentral und nachvollziehbar dokumentieren
- Fortbildungen frühzeitig über mehrere Jahre einplanen
Online-Fortbildung wird weiter gestärkt
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die wachsende Bedeutung digitaler Formate. Die DGSV® bezieht Online-Lehre inzwischen ausdrücklich in ihre Empfehlungen ein. Gleichzeitig macht sie klar, dass gute Online-Fortbildungen mehr sein müssen als reine Wissensvermittlung. Entscheidend sind fachlicher Austausch, Interaktion und verlässliche organisatorische Rahmenbedingungen.
Das heißt konkret:
- Online-Angebote sind möglich und sinnvoll
- Bevorzugt werden interaktive Formate mit fachlichem Austausch
- Technische und organisatorische Voraussetzungen müssen gesichert sein
Aktualisierung Ihrer Kenntnisse – Medizinprodukteaufbereitung
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse mit Fortbildungen im jährlichen Turnus, die sowohl inhaltlich als auch organisatorisch den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Die Schulung zur Aktualisierung der Kenntnisse in der Medizinprodukteaufbereitung vermittelt praxisnah die relevanten Entwicklungen und unterstützt dabei, den Fortbildungsnachweis sicher und nachvollziehbar zu erfüllen.
➡️ Weitere Informationen und Termine:
Autorin: Gerda Reshetnykov


