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Neuer Gefahrentarif zum 01.01.2025

Erscheinungsdatum: 20.01.2025

Zum 01. Januar 2025 wurde der Gefahrentarif der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) überarbeitet. Mit der Revision ändern sich die Grundlagen für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Wir haben die relevanten Änderungen für Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen für Sie aufbereitet.

Was ist der Gefahrentarif?

Der Gefahrentarif ist das zentrale Instrument, mit dem die BGW die Beiträge für ihre Mitgliedsunternehmen berechnet. Er teilt verschiedene Branchen und Tätigkeiten in sogenannte Gefahrklassen ein, die das Unfall- und Gesundheitsrisiko widerspiegeln. Die Beiträge der Unternehmen orientieren sich an diesen Klassen und der jeweiligen Lohnsumme.

Abhängig vom Tätigkeitsschwerpunkt Ihrer Einrichtung unterscheiden sich die Gefahrklassen und damit die Beiträge für Ihre Einrichtung in sehr erheblichem Maße.

Wichtige Änderungen seit 2025

Der neue Tarif bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich:

  • Neue Gefahrklassen: Branchen und Tätigkeiten wurden auf Basis aktueller Daten neu bewertet. Dies kann zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen.
  • Modernisierung des Systems: Die Änderungen berücksichtigen aktuelle Entwicklungen in Arbeitsprozessen und Sicherheitsstandards.
  • Fairere Kostenverteilung: Unternehmen mit geringeren Risiken profitieren, während höher eingestufte Betriebe mit erhöhten Beiträgen rechnen müssen.

Wie können Sie sich vorbereiten?

  • Information einholen: Die BGW sendet die neuen Gefahrklassen und Beiträge in Form von Veranlassungsbescheiden den Mitgliedsunternehmen zu. Sie sollten die Bescheide genau prüfen und mit den Bescheiden der Vorjahre vergleichen.
  • Beratung nutzen: Für Fragen zu den Auswirkungen auf Ihren Betrieb können Sie auf die Beratungsangebote der BGW zurückgreifen.
  • Veranlagungsbescheid überprüfen: Falls sich der wirtschaftliche Schwerpunkt Ihres Betriebs geändert hat, überprüfen Sie bitte, ob die Veranlagung zum Gefahrtarif noch richtig ist, z. B. wenn Sie Leistungen in Ihrer Einrichtung nicht mehr erbringen.
  • Geänderte Zahl an Mitarbeitenden: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die BGW über Anpassungen der Mitarbeitendenzahlen informieren. Nur so ist eine valide Berechnung möglich.

Praxistipp: Freiwillige Versicherung für Inhaberinnen und Inhaber

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einrichtung haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei der BGW unfallversichern zu lassen. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Beiträge, der guten Leistungen und der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit ist diese Form der Unfallversicherung eine gute Alternative zu privaten Unfallversicherern.

Mit wenigen Klicks können Sie über den Beitragsrechner der BGW Ihren BGW-Beitrag einfach selbst ausrechnen.

Warum diese Änderungen?

Die Reform des Gefahrentarifs soll eine gerechtere Verteilung der Beiträge ermöglichen und die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fördern. Dadurch sollen Unternehmen Anreize erhalten, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Der neue Gefahrentarif der BGW ab 2025 bringt Chancen und Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Änderungen ist entscheidend, um mögliche Kostensteigerungen zu vermeiden oder Einsparpotenziale zu nutzen.

Informieren Sie sich rechtzeitig und sichern Sie sich Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen.

Autor: Philipp Hiemer