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Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 09.09.2021– So setzen Sie die Änderungen um

Seit Monaten ändern sich in kurzen Abständen die geltenden Corona-Anforderungen, sodass es in der Praxis zusehend schwierig wird, den Überblick über die Regelwerke zu behalten. Wir haben die zentralen und aktuellen Infos hier für Sie zusammengefasst:

  • Impfung
    Als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin informieren Sie die Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Unterweisung über die Risiken und Gefahren einer Erkrankung an COVID-19, sowie über die Möglichkeit einer Schutzimpfung. Den Beschäftigten muss ermöglicht werden, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
  • Erhebung des Impfstatus
    Arbeitgeber in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen dürfen den Impf- bzw. Genesenenstatus der Beschäftigten erheben und verarbeiten. Grundlage ist der 23 a lfSG. Neben Einrichtungen im Gesundheitswesen sind auch Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen oder Kindertageseinrichtungen, berechtigt, den Impf- oder Serostatus zu verarbeiten. Eine Stellungnahme der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) zum Fragerecht des Arbeitgebers finden Sie in unserem Downloadbereich.
  • Testangebot
    Arbeitgeber*innen bleiben verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden PCR- oder Antigen-Schnelltests anzubieten. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen. Die Kosten für die Tests haben Arbeitgeber*innen zu tragen.
  • Testpflicht in Krankenhäusern

Für Beschäftigte in Krankenhäusern gilt eine zweimal wöchentliche Testpflicht, sofern Mitarbeitende nicht nachweislich geimpft oder genesen sind.

  • Mund-Nasen-Schutz
    In den Einrichtungen müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stehen. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung legen Sie fest, wo ggf. FFP2-Masken getragen werden müssen, z. B. bei zahnärztlichen Behandlungen.

Muss die Corona-Gefährdungsbeurteilung angepasst werden?

Ja. In Folge der neuen Anforderungen muss die Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2 (Corona-Gefährdungsbeurteilung) aktualisiert werden. Schreiben Sie uns eine Mail an info@kraussakademie.de,  wenn Sie hierzu Fragen haben, wir helfen Ihnen gerne bei der Anpassung der Corona-Gefährdungsbeurteilung oder erstellen diese mit Ihnen gemeinsam, sollten Sie noch keine haben.

Die DGUV hat am 01.10.2021 eine Stellungnahme zum Umgang mit Genesenen und Geimpften veröffentlicht, auf die Sie hier zugreifen können.

Sie möchten alle Infos nochmals in kompakter Form erhalten?

Besuchen Sie gerne unser Webinar „Corona-Update“ am 17.11.2021. Wir vermitteln Ihnen die aktuellen Anforderungen und zeigen Ihnen, wie Sie diese schnell und einfach umsetzen.