Erscheinungsdatum: 20.01.2025
Reinigungsarbeiten sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Betriebs – unabhängig von Größe und Branche. Reinigungskräfte leisten durch ihre Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz. Doch gerade in diesem Bereich lauern zahlreiche Gefahren, die oft unterschätzt werden. Deshalb sind auch Reinigungskräfte verpflichtet, regelmäßig an einer Arbeitsschutz-Jahresunterweisung teilzunehmen.
Warum ist die Arbeitsschutz-Jahresunterweisung für Reinigungskräfte wichtig?
Reinigungskräfte sind täglich unterschiedlichen Risiken ausgesetzt:
- Der Umgang mit Wasser und chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln kann bei unsachgemäßer Handhabung zu gesundheitlichen Schäden führen.
- Reinigungskräfte sind im Gesundheits- und Sozialwesen häufig besonderen Infektionsgefahren ausgesetzt.
- Durch das Tragen von Handschuhen ist die Haut besonderen Belastungen ausgesetzt.
- Die Arbeit in feuchten und rutschigen Umgebungen birgt ein erhöhtes Unfallrisiko.
- Auch physische Belastungen, wie das gelegentliche oder ständige Heben schwerer Gegenstände oder das Arbeiten in gebückter Haltung, können langfristig zu gesundheitlichen Problemen führen.
Die Arbeitsschutz-Jahresunterweisung stellt sicher, dass Reinigungskräfte regelmäßig über die Gefahren ihrer Arbeit informiert und über den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden sowie persönlicher Schutzkleidung geschult werden. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeitenden bei, sondern reduziert auch das Unfallrisiko und sorgt für einen reibungslosen Betriebsablauf.
In welchen Abständen wird die Unterweisung durchgeführt?
Unterweisungen müssen gemäß § 12 ArbSchG und § 4 DGUV V1 jährlich und aktenkundig erfolgen.
Was wird in der Arbeitsschutz-Jahresunterweisung behandelt?
In der Jahresunterweisung werden verschiedene Themen angesprochen, die für die Arbeit von Reinigungskräften relevant sind:
- Gefahrstoffe: Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, einschließlich Lagerung und persönliche Schutzausrüstung
- Infektionsschutz: Richtiger Umgang mit erregerhaltigem Material
- Ergonomie: Richtige Körperhaltung bei der Arbeit, Hebetechniken und Entlastungsübungen
- Unfallverhütung: Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen und Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Geräten
Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?
Laut § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Reinigungskräfte zu unterweisen.
Was ist mit externen Reinigungskräften?
Auch wenn Reinigungskräfte nicht direkt im Unternehmen angestellt sind, sondern von einem externen Dienstleister gestellt werden, gelten dieselben Vorschriften. Der Dienstleister (der Arbeitgeber der Reinigungskraft) ist für die allgemeine Unterweisung in den typischen Arbeitsabläufen und Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Jedoch muss der Auftraggeber – also das Unternehmen, in dem die Reinigungskräfte tätig sind – gemäß § 8 ArbSchG sicherstellen, dass auch die Mitarbeitenden der Fremdfirma über die spezifischen Gefahren vor Ort sowie die zugehörigen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden, z. B. in Bezug auf besondere Maschinen, Arbeitsabläufe oder Räumlichkeiten etc.
Ihre Reinigungskraft hat die Unterweisung noch nicht gemacht? Jetzt zur Arbeitsschutz-Jahresunterweisung hier anmelden – wir bieten diese Schulung flexibel als Webcast an, damit sie ortsunabhängig und zeitlich flexibel absolviert werden kann.
Autorin: Gerda Reshetnykov