Erscheinungsdatum – 04.05.2026
Seit 2026 reicht die reine Anwesenheitsdokumentation bei den jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen nicht mehr aus. Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) sieht vor, dass staatliche Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz, Bezirksregierung etc.) jährlich mindestens fünf Prozent aller Einrichtungen überprüfen. In Deutschland kommt es dadurch jährlich zu rund 175.000 Kontrollen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Gleichzeitig rückt auch die Aktenlage stärker in den Mittelpunkt, denn durch den verbesserten Datenaustausch zwischen staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften und Unfallkassen steigen Kontrolldichte und Bußgeldrisiko für Unternehmen deutlich.
Was hat sich geändert?
Bis Ende 2025 genügte es, die Teilnahme an den jährlichen Arbeitsschutzunterweisungen durch eine Unterschrift zu dokumentieren. Mit den verschärften Kontrollen im Rahmen des 2021 eingeführten Arbeitsschutzkontrollgesetzes (ArbSchKG) prüfen Behörden nun gezielt, ob:
- Inhalte tatsächlich verstanden wurden
- das Wissen im Arbeitsalltag angewendet werden kann
Kontrolldichte steigt: Mindestens 5 % der Unternehmen sollen regelmäßig überprüft werden. Der verbesserte Datenaustausch zwischen staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhöht zusätzlich den Druck auf Betriebe.
Konsequenzen für Unternehmen
Unterweisungen gewinnen deutlich an Bedeutung und müssen:
- regelmäßig und betriebsspezifisch erfolgen (z. B. Arbeitsschutz, Brandschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz etc.)
- nachweisbar wirksam sein
- praxisbezogen gestaltet werden
Wie lässt sich der Lernerfolg dokumentieren?
Unterweisungen gewinnen deutlich an Bedeutung und müssen:
- regelmäßig und betriebsspezifisch erfolgen (z. B. Arbeitsschutz, Brandschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz etc.)
- nachweisbar wirksam sein
- praxisbezogen gestaltet werden
Wie lässt sich der Lernerfolg dokumentieren?
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen ihre Schulungskonzepte erweitern:
- Aktive Lernformate einsetzen
- Beschäftigte einbinden
- Digitale Lösungen nutzen
E-Learning und digitale Tools ermöglichen individuelle Lernpfade sowie eine einfache Dokumentation von Fortschritten und Lernergebnissen. - Unterweisungskalender verwenden
Regelmäßige Impulse helfen, Arbeitsschutz dauerhaft im Arbeitsalltag zu verankern.
Konsequenzen bei Nichterfüllung
Mit der Ausweitung der Kontrolldichte um 5 % im Jahr 2026 steigt für Unternehmen spürbar das Risiko, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften aufzudecken. Die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorgaben wird in den meisten Fällen zunächst als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das bedeutet: Behörden können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro (§ 25 ArbSchG) verhängen, die je nach Verstoß und Gefährdungslage erheblich ausfallen können. Zusätzlich drohen Auflagen, kurze Fristen zur Mängelbeseitigung sowie häufigere Nachkontrollen.
Eine Straftat liegt vor, wenn Verstöße besonders schwer wiegen, zum Beispiel bei vorsätzlichem Handeln oder wenn Leben und Gesundheit von Beschäftigten konkret gefährdet werden. In solchen Fällen können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen (§ 26 ArbSchG) drohen. Auch eine persönliche Haftung der Geschäftsführung ist möglich.
Darüber hinaus können die Behörden bei gravierenden Mängeln den Betrieb ganz oder teilweise stilllegen, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Neben den rechtlichen Folgen entstehen oft auch wirtschaftliche Schäden und Reputationsrisiken.
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Autorin: Gerda Reshetnykov


