Erscheinungsdatum: 24.11.2025
Pflichtunterweisungen sind im Gesundheitswesen verbindlich vorgeschrieben. Sie dienen der Sicherheit von Beschäftigten sowie von Patientinnen und Patienten. Je nach Unterweisungsthema gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen und mit ihnen jedoch auch die durchgängige Nachweispflicht: Arbeitgeber müssen die Schulungen nicht nur regelmäßig durchführen, sondern deren Inhalte, Termine und Teilnahmen auch prüfbar dokumentieren.
Was versteht man unter Pflichtunterweisungen?
Pflichtunterweisungen sind verbindliche Schulungen, die Mitarbeitende regelmäßig absolvieren müssen, um Gefahren zu erkennen, korrekt zu handeln und gesetzliche Standards einzuhalten. Grundlage bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1, die Biostoffverordnung sowie Hygiene- und Datenschutzrichtlinien.
Ziel ist es einerseits, Arbeitsunfälle, Infektionen und Fehlverhalten zu vermeiden und die Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Andererseits sollen motivations- und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
In welchen Themenbereichen muss unterwiesen werden?
Zu den zentralen Pflichtunterweisungen im Gesundheitswesen gehören u. a.:
- Arbeitsschutz & Unfallverhütung
- Datenschutz
- Hygiene
- Gefahrstoffe
- Künstliche Intelligenz
- Brandschutz
Download: Übersicht Pflichtunterweisungen im Gesundheitswesen
Fristen und Zeitpunkte
Pflichtunterweisungen müssen:
- bei Arbeitsantritt erfolgen (Erstunterweisung)
- mindestens einmal jährlich wiederholt werden (Wiederholungsunterweisung)
- anlassbezogen stattfinden, z. B. bei:
- Einführung neuer Geräte, Verfahren oder Stoffe
- Änderungen in Gesetzen, Richtlinien oder innerbetrieblichen Abläufen
- nach Arbeitsunfällen oder besonderen Vorkommnissen
Verantwortlichkeiten und Dokumentation
Die Verantwortung für die Durchführung und Kontrolle liegt bei der Einrichtungsleitung bzw. dem Arbeitgeber.
Alle Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden – inklusive Datum, Inhalt, Teilnehmerliste und Unterschriften. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften.
Unsere Unterweisungen für Ihr Team
Wir bieten praxisnahe und rechtssichere Unterweisungen für das gesamte Team an, u. a. in den Bereichen:
Alle Schulungen können vor Ort oder digital durchgeführt werden – individuell auf Ihre Einrichtung und Fachrichtung abgestimmt.
Pflichtunterweisungen sind mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie sind ein zentraler Bestandteil eines sicheren, modernen und verantwortungsbewussten Arbeitsumfeldes.
Mit unseren Schulungsangeboten stellen Sie sicher, dass Ihr Team stets auf dem aktuellen Stand ist.
Autorin: Gerda Reshetnykov


