Logo km
Logo ak
Logo kf

Schulungspflicht für KI-Nutzung seit Februar 2025 – sind Sie schon vorbereitet?

Erscheinungsdatum: 09.05.2025

Seit dem 02. Februar 2025 ist die EU-KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft – ein bedeutender Meilenstein für den rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt. Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Schulungspflicht für Unternehmen: Alle Organisationen, die KI-Systeme beruflich nutzen, müssen ihre Mitarbeitenden seit Februar 2025 gezielt schulen.

Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (EU-KI-VO) am 02. Februar 2025 bricht eine neue Ära für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in europäischen Organisationen an. Die Verordnung schafft erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der EU – mit direkten Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen, die KI-Technologie beruflich nutzen.

Zentrales Element: Die Schulungspflicht für KI-Betreiber

Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist Artikel 4, der eine Schulungspflicht für alle Unternehmen vorsieht, die als sogenannte „Betreiber“ von KI-Systemen gelten. Und genau hier liegt der entscheidende Punkt: Als Betreiber gelten nicht nur Unternehmen, die eigene KI-Modelle entwickeln oder trainieren, sondern auch alle Organisationen, die bestehende KI-Anwendungen im Arbeitsalltag einsetzen.

Das bedeutet konkret: Wer Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Google Gemini, Midjourney, Perplexity oder ähnliche Lösungen nutzt – sei es zur Texterstellung, Datenanalyse, im Kundenservice oder in der Kreativarbeit, fällt automatisch unter diese Regelung. Auch wenn der Umgang mit KI oft spielerisch wirkt, verpflichtet die EU-KI-VO Unternehmen dazu, ihre Mitarbeitenden gezielt über Risiken, verantwortungsvolle Nutzung und rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären.

Warum die Schulung so wichtig ist

Die KI-VO verfolgt ein klares Ziel: Den verantwortungsvollen und sicheren Einsatz von KI zu fördern, Transparenz zu schaffen und Risiken wie Diskriminierung, Intransparenz oder Datenschutzverstöße zu minimieren. Die Schulungspflicht soll sicherstellen, dass Mitarbeitende nicht nur wissen, dass sie KI nutzen, sondern auch wie sie dies rechtssicher, ethisch vertretbar und im Sinne des Unternehmens tun.

Organisationen müssen also jetzt handeln – nicht irgendwann. Denn Verstöße gegen die Schulungspflicht können im Fall einer Überprüfung durch Datenschutzbehörden oder KI-Aufsichtsstellen nicht nur finanzielle, sondern auch reputationsschädigende Folgen haben.

Unser Kompakttraining: Rechtssicher mit KI im Unternehmen arbeiten

Um Organisationen und Einrichtungen bei der Umsetzung dieser neuen Pflicht zu unterstützen, bieten wir ein kompaktes, eintägiges Online-Webinar an, das gezielt auf die Anforderungen der Verordnung eingeht:

  • welche Pflichten sich konkret aus Artikel 4 der KI-VO ergeben,
  • welche Mitarbeitenden zu schulen sind,
  • wie der Schulungsnachweis rechtskonform dokumentiert werden kann,
  • und wie sich KI-Systeme sinnvoll, sicher und effizient in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

Das Besondere: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung, die bei internen Audits oder im Kontakt mit Behörden als rechtsgültiger Nachweis dient.

Bereits geschult – oder noch im Blindflug unterwegs?

Gerade jetzt sollten Organisationen überprüfen, ob sie ihrer Schulungspflicht bereits nachgekommen sind – und falls nicht, schnell aktiv werden. Unser Kompakttraining bietet eine niedrigschwellige, verständliche und zugleich rechtlich belastbare Möglichkeit, dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

Jetzt informieren, rechtssicher handeln und KI in Ihrer Einrichtung verantwortungsvoll einsetzen.
👉 Weitere Infos und Anmeldung unter: KI-Schulungspflicht

Autorin: Gerda Reshetnykov