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Überarbeitung der Umsetzungsliste der Bayerischen MedHygV (2026)

von | Sep. 3, 2026 | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Liste zur Umsetzung der Bayrischen MedHygV- Was ist das?

Die Liste zur Umsetzung der Bayerischen MedHygV dient dazu, Operationen invasive Eingriffe und Maßnahmen einheitlich den Kategorien A, B oder C zuzuordnen. Dadurch können medizinische Einrichtungen (bzw. die Einrichtungsleitung) die für sie geltenden Hygieneanforderungen nach der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Bayerische Medizinhygieneverordnung – MedHygV) zuverlässig bestimmen und ihre Anforderungen an das Hygienemanagement, Personal und Räumlichkeiten ermitteln.

Weshalb erfolgte die Überarbeitung?

Die neue Liste zur Umsetzung der Bayerischen MedHygV ist mehr als eine einfache Aktualisierung. Sie wurde umfassend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Während die Version von 2017 noch auf älteren Empfehlungen zur Hygiene beim ambulanten Operieren basierte, orientiert sich die Version vom 30.07.2026 an der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ (2018).

Die notwendige Klarstellung, dass für die hygienische Risikobewertung nicht entscheidend ist, ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird, wurde in der neuen Version ergänzt.

So soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten unabhängig vom Behandlungsort den gleichen Schutz vor Infektionen erhalten.

Kleine Änderung mit großer Wirkung

Die „invasiven Eingriffen“ werden nun als „invasive Maßnahmen“ (Kategorie C) bezeichnet. Für solche Maßnahmen wird weiterhin ein Untersuchungs- und/oder Praxisbehandlungsraum gefordert. Gemeint sind hierbei Maßnahmen wie die Punktion zur Blutentnahme in einer Arztpraxis.

Die Umbenennung von „operativen Eingriffen“ in „invasive Eingriffe“ (Kategorie B) schafft mehr Klarheit. Operationen und invasive Eingriffe lassen sich nun bereits anhand der Bezeichnung besser unterscheiden, was die Einordnung und das Verständnis in der Praxis erleichtert. Für invasive Eingriffe wie bspw. der Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses, muss nach wie vor ein Eingriffsraum vorgehalten werden

Interventionen der Kategorie A werden weiterhin als Operationen bezeichnet und müssen in einem Operationstrakt durchgeführt werden.

Übersicht der Bezeichnungs-Änderung:

BezeichnungKat. AKat. BKat. C
NeuOperationenInvasive EingriffeInvasive Maßnahmen
AltOperationenOperative EingriffeInvasive Eingriffe

Die größte Änderung steckt im Inhalt

Die Liste ist von 8 auf 25 Seiten gewachsen. Viele Operationen und Eingriffe wurden neu aufgenommen oder genauer beschrieben. So gibt es beispielsweise für bestimmte Leistenhernien-Operationen jetzt eine eigene Zuordnung. In einigen Fällen wurden bestehende Eingriffe und Operationen mit einer neuen Kategorie versehen.

Für viele Fachärztinnen und Fachärzte sorgt die überarbeitete Liste für mehr Orientierung: Sie macht deutlicher, wie Eingriffe einzuordnen sind, wo sie durchgeführt werden dürfen und welche hygienischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Für medizinische Einrichtungen heißt das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Eingriffe und Operationen mit der neuen Liste abzugleichen. Denn eine geänderte Einstufung kann Auswirkungen auf die Anforderungen an Hygiene, Organisation und personelle Ausstattung haben.

Vergessen sie nicht:

Einrichtungen, die Operationen der Kategorie A oder invasive Eingriffe der Kategorie B durchführen, müssen ihre Tätigkeit gemäß § 14 der Bayerischen MedHygV dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Hierfür ist das vorgesehene Meldeformular (hier downloaden) zu verwenden.

Wer ein Krankenhaus oder eine ambulante OP-Einrichtung mit krankenhausvergleichbarer Versorgung baut oder umbaut, muss das Vorhaben frühzeitig hygienisch bewerten lassen – noch bevor eine Baugenehmigung beantragt oder mit den Arbeiten begonnen wird.

Die Bewertung erfolgt durch eine Krankenhaushygienikerin oder einen Krankenhaushygieniker. Außerdem muss das zuständige Gesundheitsamt über das Bauvorhaben informiert werden. Nutzen sie hierfür das aktuelle LGL – Anzeigeformular (hier downloaden).

Aktuelle Umsetzungsliste der Bayrischen MedHygV:

https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/infektionsschutz_hygiene/doc/medhygv_liste_operative_taetigkeiten.pdf

Weitere Informationen und Downloadmöglichkeiten für Einrichtungen für ambulantes Operieren: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/einrichtungen_ambulant_operieren/index.html

Beachten Sie: Aktuell befindet sich die LGL-Checkliste für ambulantes Operieren (finden sie bei Downloads auf der rechten Seite) in Überarbeitung. Diese Checkliste ist ein wichtiges Dokument Bewertungstool und bildet alle hygienerelevanten Prüfkriterien ab.

 

Quelle: Startseite „Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ Einrichtungen für ambulantes Operieren (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/einrichtungen_ambulant_operieren/index.htm)

Anzeige von Bauvorhaben gemäß Art.2a Abs. 2 MedHygV:

https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/infektionsschutz_hygiene/doc/anzeige_bauvorhaben_krankenhaeuser_aop.pdf

KRINKO „Prävention postoperativer Wundinfektionen“: https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/KRINKO/Empfehlungen-der-KRINKO/Device-assoziierte-postoperative-Infektionen/Downloads/Empf_postopWI.pdf?__blob=publicationFile&v=1