
Im August 2022 haben uns weitere fünf Abmahnungen unserer Kunden erreicht. Vorgeworfen werden Webseiten-Betreibern in den Abmahnschreiben ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts.
Was wird Webseiten-Betreibern vorgeworfen?
In den jeweiligen Schreiben werden den Webseiten-Betreibern ein Datenschutzverstoß aufgrund der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen. Google Fonts ermöglicht den Betreibern die kostenlose Nutzung verschiedener Schriftarten. Ein Dienst, der sehr häufig zum Einsatz kommt. Datenschutzrechtlich kritisch ist vor allem die Art der Einbindung von Google Fonts. Wird die Schriftart nicht statisch eingebunden, sondern dynamisch, speichert der Webseiten-Betreiber die Schriftart nicht „lokal“. Dann wird bei jedem Aufruf der Webseite durch Besucher/-innen eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut.
Problematisch daran ist, dass die IP-Adresse der Besucher/-innen übermittelt wird und es sich hierbei um ein personenbezogenes Datum handelt, bei dem die DSGVO greift und die Verarbeitung nur mit einer geeigneten Rechtsgrundlage zulässig ist bzw. einer Einwilligung bedarf.
Wie verhalten Sie sich im Fall einer Abmahnung?
Wir stellen Ihnen zwei unterschiedliche Versionen der Abmahnschreiben zur Ansicht anonymisiert zur Verfügung. Sollten Sie betroffen sein, empfehlen wir Ihnen nicht einfach ungeprüft zu reagieren oder zu bezahlen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine fallbezogene Beratung, insbesondere um potenzielle negative Konsequenzen und etwaige weitere Forderungen oder Bußgelder zu vermeiden.
Wie erkennen Webseiten-Betreiber, ob ein Verstoß vorliegen könnte?
Betreiber von Webseiten bzw. Betroffene einer Abmahnung sollten zunächst Folgendes prüfen:
- Wird Google Fonts genutzt?
- Ist der Dienst statisch eingebunden?
- Ist der Dienst dynamisch eingebunden?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer Webseite. Hierfür erhalten Sie als Newsletter-Abonnent/-in ein exklusives Angebot. Wir überprüfen Ihre Webseite im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen mit Prüfbericht und Handlungsempfehlungen, sodass Sie Abmahnwellen gelassen entgegensehen können.