Wichtiges Urteil des EuGH zum Umgang mit Cookies – das müssen Sie umsetzen

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind Sie in Ihrer Einrichtung mit vielen Änderungen konfrontiert, um Ihre Website DS-GVO konform zu betreiben. Klare Vorgaben zur konkreten Umsetzung dieser Änderungen stehen seitens der Behörden und des Gesetzgebers bis heute teilweise aus.

Bei der Einwilligung zum Setzen von Cookies auf Ihrer Website beispielsweise gelten besondere Vorgaben. Eine Einwilligung gilt als DS-GVO konform, wenn diese informiert (Nutzer erhält im Einwilligungstext alle relevanten Informationen), vorab (Marketing-Cookies werden erst nach erfolgter Einwilligung aktiviert) und freiwillig (Zustimmung zum Tracking ist dem Nutzer überlassen) erfolgt. Außerdem muss die Einwilligung aktiv eingeholt werden.

Unterschiedlich ausgelegt wird die Frage, was unter „aktivem Handeln“ seitens des Nutzers zu verstehen sei. Mit Spannung erwartet wurde daher das Urteil des EuGH vom 01.10.2019 zu dieser Fragestellung. Der EuGH stellt klar, dass voreingestellte Ankreuzkästchen beispielsweise keine wirksame Einwilligung darstellen, da kein aktives Handeln der betroffenen Person vorliegt.

Um als Websitebetreiber weiterhin DS-GVO konform zu arbeiten, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen:

  • Überprüfen Sie, welche Cookies gesetzt und ausgelesen werden und ob die Einwilligung des Nutzers aktiv eingeholt wird
  • Stellen Sie sicher, dass die Datenschutzhinweise alle notwendigen Angaben, speziell zu Funktionsdauer und Zugriffsmöglichkeiten Dritter enthalten
  • Passen Sie die Praxis zur Einholung der Einwilligung gegebenenfalls an, z. B. über eine technische Lösung wie ein Consent-Banner

Falls Sie mehr Informationen benötigen, melden Sie sich doch zum Webinar „Datenschutz-Update“ mit unserem Referenten Daniel Schaar an. Hier erhalten Sie auch grundlegende Informationen zur Organisation des Datenschutzes in der Praxis.

E-Learning (Webinare und Webcasts) sind neu im Seminarprogramm der kraussakademie. Sie können bequem und flexibel von Ihrem Bildschirm zuhause oder in Ihrer Einrichtung teilnehmen. Im virtuellen Seminarraum haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und bekommen während des Seminars die Antworten. Die Inhalte stehen Ihnen außerdem im Nachgang digital zur Verfügung.

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