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NIS-2 und IT-Sicherheit

Zum Schutz europäischer Unternehmen und Institutionen vor der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe und IT-Ausfälle hat die Europäische Union im Jahr 2023 die NIS-2-Richtlinie eingeführt. Ab dem 18.10.2024 tritt das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft, welches die NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht überführt. Dies verpflichtet auch Gesundheitseinrichtungen, als Betreiber kritischer Infrastrukturen, spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und bei sicherheitsrelevanten Vorfällen unverzüglich Meldung zu erstatten. Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Bußgelder.

In unserem Webinar erfahren Sie, wie Sie die neuen IT-Sicherheitsanforderungen in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erfolgreich umsetzen können.

Datenschutz und Datensicherheit

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