Ausbildung zum Fremdfirmenkoordinator (m/w/d)
Ausbildung gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1
Der Einsatz von Fremdfirmen in Gesundheitseinrichtungen birgt besondere Risiken – etwa durch fehlende Einweisung, mangelnde Hygienekenntnisse oder unzureichende Arbeitsfreigaben. Als Fremdfirmenkoordinator (m/w/d) übernehmen Sie eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Arbeitssicherheit, Hygiene, Datenschutz und Betriebsorganisation. Ziel ist die Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen von Fremdfirmenpersonal, den eigenen Mitarbeitenden und Dritten.
Diese praxisorientierte Online-Qualifizierung vermittelt das nötige Wissen zur rechtssicheren Fremdfirmenkoordination – abgestimmt auf die Anforderungen im Gesundheitswesen.
Ihr Nutzen
- Erfüllung gesetzlicher Sorgfalts- und Unterweisungspflichten
- Erhöhte Sicherheit für Patienten, Mitarbeitende und Externe
- Vermeidung von Haftungsrisiken und Reputationsschäden
- Einheitliche Standards in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern
Teilnehmende
Mitarbeitende, die mit der Planung, Steuerung und Überwachung von Fremdfirmen in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen beauftragt sind – z. B. Haustechnik, Bauabteilung, Einkauf, Arbeitssicherheit, Hygienefachkräfte, Objektleitung oder Technische Leitung.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Rolle und Pflichten der Fremdfirmenkoordination
- Gefährdungsbeurteilung & Sicherheitsunterweisungen für Fremdfirmen
- Anforderungen an Arbeitsschutz, Hygiene & Datenschutz
- Kommunikation & Zusammenarbeit mit Externen
- Umgang mit kritischen Situationen (z. Notfälle, Hygieneverstöße)
- Kontrollmaßnahmen
- Dokumentationsverpflichtungen
- Motivation und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Fallbeispiele
Häufig gestellte Fragen
Was macht ein Fremdfirmenkoordinator?
Ein Fremdfirmenkoordinator organisiert, überwacht und dokumentiert den sicheren und rechtskonformen Einsatz externer Firmen im Betrieb. Er ist zentrale Schnittstelle zwischen Auftraggeber, Fremdfirma, Arbeitssicherheit, Hygiene und Technik – insbesondere in sicherheits- oder hygienekritischen Bereichen.
Warum ist die Koordination im Gesundheitswesen besonders kritisch?
Weil Patientensicherheit, Infektionsschutz, Datenschutz und technische Betriebsbereitschaft besondere Anforderungen stellen. Fehler durch Fremdfirmen können gravierende Folgen haben – z. B. hygienische Kontamination, Ausfälle medizintechnischer Geräte oder Sicherheitsverletzungen.
Ist die Schulung gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt keine explizite Pflicht zur „Fremdfirmenkoordinatoren-Schulung“, aber:
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen für Sicherheit, Unterweisung, Abstimmung und Kontrolle zu sorgen (§ 8 ArbSchG, BetrSichV, DGUV). Diese Schulung hilft, diese Pflichten mit befähigten Personen praktisch umzusetzen.


