Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 MuSchG rechtssicher umsetzen
Schulungsvideo zur Umsetzung des MuSchG in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten sicherzustellen – unabhängig davon, ob aktuell eine Schwangerschaft besteht oder nicht. Zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung ist die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG): Für jede Tätigkeit im Betrieb muss ermittelt und dokumentiert werden, ob potenzielle Gefährdungen für werdende oder stillende Mütter vorliegen. Eine verspätete Umsetzung oder das Fehlen dieser Beurteilung kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Diese Pflicht betrifft alle Betriebe – vom kleinen Praxisbetrieb bis zur großen Einrichtung – und erfordert klare Strukturen, Verantwortlichkeiten und Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen.
Doch wie lässt sich diese gesetzliche Verpflichtung effizient, alltagstauglich und rechtssicher umsetzen? In unserem kompakten und praxisnahen Webcast erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um Ihre Verpflichtungen aus dem Mutterschutzgesetz effizient und rechtssicher umzusetzen.
💬 Hinweis zur Gesetzesänderung ab 1. Juni 2025
NEU ab 01.06.2025: Auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten künftig gestaffelte Mutterschutzfristen. Das erweitert den Anwendungsbereich des MuSchG deutlich und muss in der Gefährdungsbeurteilung und Personalplanung berücksichtigt werden.
Ihr Nutzen
- Sie wissen, welche Pflichten das Mutterschutzgesetz für Ihren Betrieb vorsieht
- Sie erfahren, wie Sie eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG
- rechtssicher erstellen
- Sie lernen, wie eine korrekte und fristwahrende Meldung an die Arbeitsschutzbehörde erfolgt
- Sie erhalten konkrete Vorlagen und Beispiele für die Umsetzung im Betriebsalltag
Teilnehmende
PraxisinhaberInnen, PraxismanagerInnen, Personalbeauftragte
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Inhalte
- Die rechtlichen Anforderungen des Mutterschutzgesetzes (Schutzfristen, Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilung, Unterrichtungspflicht, Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Dokumentations- und Nachweispflichten)
- Tipps zur praxisnahen und alltagstauglichen Umsetzung der Vorgaben inkl. Vorlagen und Checkliste
- Anleitung zur Erstellung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter gemäß § 10 MuSchG
- Anleitung zur Meldung der Schwangerschaft an die staatliche Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium, etc.)
Termine
Buchung
XHäufig gestellte Fragen
Für wen ist der Webcast zum Mutterschutzgesetz geeignet?
Für PraxisinhaberInnen, PraxismanagerInnen und Personalbeauftragte. Vorkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz sind nicht erforderlich.
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erstellt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz muss erstellt werden, unabhängig davon, ob schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen oder der Einrichtung tätig sind.