Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung
Online-Schulung zur Umsetzung des MuSchG in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet Arbeitgebende, werdende und stillende Mütter besonders zu schützen – und zwar ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Insbesondere die Gefährdungsbeurteilung vor Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in der Praxis oft vernachlässigt.
Diese Online-Schulung vermittelt rechtssicheres und praxisnahes Wissen, wie der Mutterschutz im Betrieb professionell umgesetzt wird – von der Gefährdungsbeurteilung über Arbeitsplatzanpassungen bis zur Kommunikation mit der Betroffenen.
💬 Hinweis zur Gesetzesänderung ab 1. Juni 2025
NEU ab 01.06.2025: Auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten künftig gestaffelte Mutterschutzfristen. Das erweitert den Anwendungsbereich des MuSchG deutlich und muss in der Gefährdungsbeurteilung und Personalplanung berücksichtigt werden.
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit bei Beschäftigung schwangerer oder stillender Frauen
- Stärkung der Fürsorgepflicht und Arbeitgeberattraktivität
- Gelebte Gleichstellung und Sensibilität im betrieblichen Alltag
Teilnehmende
Personalverantwortliche, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Personal-Mitarbeitende und alle Personen, die im Unternehmen mit der Organisation oder Umsetzung von Mutterschutzmaßnahmen betraut sind.
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Inhalte
- Die rechtlichen Anforderungen des Mutterschutzgesetzes (Schutzfristen, Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilung, Unterrichtungspflicht, Kündigungsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Dokumentations- und Nachweispflichten)
- Tipps zur praxisnahen und alltagstauglichen Umsetzung der Vorgaben inkl. Vorlagen und Checkliste
- Anleitung zur Erstellung einer anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter gemäß § 10 MuSchG
- Anleitung zur Meldung der Schwangerschaft an die staatliche Arbeitsschutzaufsicht (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Regierungspräsidium, etc.)
Termine
Buchung
XHäufig gestellte Fragen
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz durchführen?
Alle Arbeitgebenden sind verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf mögliche Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu erstellen – auch ohne, dass eine Schwangerschaft bekannt ist (§ 10 Abs. 1 MuSchG).
Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erstellt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz muss erstellt werden, unabhängig davon, ob schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen oder der Einrichtung tätig sind.
Ist die Schulung für Führungskräfte oder nur für Personalreferent*innen gedacht?
Für beide! Führungskräfte tragen Verantwortung für ihre Mitarbeitenden im Alltag und müssen die gesetzlichen Vorgaben kennen. Die Personalabteilung ist oft für die Umsetzung und Dokumentation zuständig. Daher ist die Qualifizierung für alle Beteiligten.


