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Neue ASR A6 Bildschirmarbeit

Warum gibt es eine neue Technische Regel (ASR A6) für Bildschirmarbeitsplätze?

Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ wurde am 1. Juli 2024 veröffentlicht. Die neue Technische Regel konkretisiert die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze und präzisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Ziel der ASR A6 ist es, den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu verbessern, indem sie praxisnahe Anweisungen zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen bietet.
Die Einführung der neuen Technischen Regel ASR A6 für Bildschirmarbeitsplätze war notwendig, um die veralteten Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) aus dem Jahr 1996 an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Heutige Arbeitsmittel wie Smartphones, Tablets und Laptops wurden damals nicht berücksichtigt. Zudem bietet die ASR A6 praxisnahe Anweisungen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dies erleichtert es Arbeitgebern, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Inhalte

  • Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Mitarbeitenden
  • Gestaltungsanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

Teilnehmende

Praxisinhaber/-innen, Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Qualitätsmanagementbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Häufig gestellte Fragen

Welche konkreten Neuerungen bringt die neue ASR A6 mit sich?

Die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ stützt sich auf die Informationsschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Information 215-450 „Softwareergonomie“ und DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“.
Sie bietet konkrete Ansatzpunkte, um Gefährdungen wie z.B. Rücken- und Nackenschmerzen, Augenbeschwerden oder Bewegungsmangel zu minimieren. Zu den zentralen Pflichten gehören die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Belegschaft und die Gewährleistung regelmäßiger Unterbrechungen der Bildschirmarbeit.

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