Neue Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)
Kompaktschulung zur neuen MPBetreibV vom 20.02.2025
Am 20.02.2025 ist die neue Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten. Das deutsche Medizinprodukterecht ist damit von zentralen Änderungen betroffen, die ohne Übergangsfrist von Betreibern und Anwendern von Medizinprodukten umzusetzen sind. Die Änderungen betreffen alle Einrichtungen, in denen Medizinprodukte betrieben und angewendet werden.
Unser Webcast vermittelt Ihnen die Änderungen der neuen MPBetreibV und zeigt Ihnen auf, was Sie genau tun müssen, um die neuen Anforderungen umzusetzen. In der Kompaktschulung erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung der neuen Anforderungen.
Nach Abschluss der Online-Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Ihr Nutzen
- Überblick über die Anforderungen der neuen MPBetreibV vom 20.02.2025
- Tipps zur Umsetzung der neuen Betreiber- und Anwenderpflichten
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung des neuen Regelwerks
Branchen
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Therapeutische Praxen
- Pflegeeinrichtungen
- Kliniken
Teilnehmende
Personen, die Funktionen im Umgang mit Medizinprodukten wahrnehmen, u. a. Gerätebeauftragte, Medizinproduktebeauftragte, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit, Mitarbeitende der Medizintechnik, Inhaber und Inhaberinnen von humanmedizinischen, zahnmedizinischen und therapeutischen Praxen
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Inhalte
- Begriffliche Änderungen
- IT-Sicherheitsüberprüfungen (neu)
- Änderungen der Betreiberpflichten nach § 3 MPBetreibV
- Änderungen im Hinblick auf die Einweisungspflichten nach § 4 MPBetreibV
- Umgang mit vernetzten Produkten
- Neue Anforderungen im Hinblick auf die Bestellung von Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV
- Aufbereitung von Einmalprodukten
- Verpflichtungen beim Einsatz von automatisch externen Defibrillatoren (AEDs)
- Software als Medizinprodukt
Termine
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