NIS-2-Richtlinie in Arzt-, Zahnarztpraxen und MVZ
Setzen Sie die ab Oktober 2024 geltenden Anforderungen an die IT-Sicherheit um!
Zum Schutz europäischer Unternehmen und Einrichtungen gegen die zunehmende Zahl an Cyber-Angriffen und IT-Ausfälle führte die Europäische Union im Jahr 2023 die NIS-2-Richtlinie ein.
Ab dem 18.10.2024 tritt das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft, dass die NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht überführt und Gesundheitseinrichtungen als Betreiber kritischer Infrastrukturen in die Pflicht nimmt. Verbindliche Meldepflichten bei Vorkommnissen und Sicherheitsmaßnahmen müssen umgesetzt werden, andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.
Im Webinar erfahren Sie, wie Sie die neuen Anforderungen an die IT-Sicherheit in Arzt-, Zahnarztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) umsetzen.
Ihr Nutzen
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Wir führen Sie kompakt und verständlich ohne IT-Kauderwelsch an das komplexe Thema heran.
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Sie erhalten eine Checkliste, die Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer IT ausfüllen können, um den Ist-Stand Ihrer Einrichtung zu ermitteln.
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Sie erhalten konkrete Tipps, was Sie tun können, um die Anforderungen des Regelwerks zu erfüllen und die IT-Sicherheit zu erhöhen.
Teilnehmende
Praxisinhaber/-innen, Praxismanager/-innen, Qualitätsmanagementbeauftragte (QMBs)
Abschluss
Teilnahmebestätigung
Inhalte
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Einstieg in die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und des NIS2UmsuCG
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Ablauf der Betroffenenprüfung
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Anforderungen an die Informationssicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen
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Anforderungen an den IT-Dienstleister
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Anleitung zur Durchführung des IT-Selbstchecks
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Umsetzung der geltenden Anforderungen
Häufig gestellte Fragen
Welche Einrichtungen fallen unter die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie betrifft Einrichtungen, die als kritische Infrastrukturen oder digitale Dienstleister tätig sind. Dazu gehören unter anderem Einrichtungen aus den Bereichen Energie, Gesundheitswesen, Finanzwesen, Verkehr und Transport, sowie Anbieter digitaler Plattformen und Dienstleistungen. Im Gesundheitswesen betrifft dies insbesondere Krankenhäuser, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die als Betreiber kritischer Infrastrukturen eingestuft werden. Diese Unternehmen müssen erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen und bei sicherheitsrelevanten Vorfällen verbindliche Meldepflichten einhalten.
Wann tritt das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz tritt am 18. Oktober 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen, einschließlich Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Bis wann muss die NIS-2-Richtlinie umgesetzt werden?
Die NIS-2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, sollten bis dahin die erforderlichen Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit einführen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
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