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Pflichtunterweisung Strahlenschutz

Jährliche Unterweisung für Mitarbeitende gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Der Schutz von Mitarbeitenden vor den Gefährdungen ionisierender Strahlung ist eine gesetzliche Pflicht jeder Einrichtung, die mit Röntgenstrahlung arbeitet. Gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung müssen betroffene Beschäftigte regelmäßig – mindestens einmal jährlich – im Strahlenschutz unterwiesen werden. Die Pflichtunterweisung vermittelt praxisnahes Wissen zum sicheren Umgang mit Röntgenstrahlung sowie zu organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren und die Sicherheit für Mitarbeitende und Dritte zu gewährleisten. Unsere jährliche Pflichtunterweisung Strahlenschutz wird vollständig online im E-Learning-Format durchgeführt und ermöglicht eine flexible, effiziente und rechtssichere Unterweisung – orts- und zeitunabhängig.  

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungspflicht
  • Orts- und zeitunabhängige Durchführung mit automatischer Teilnahmebescheinigung
  • Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Röntgeneinrichtungen
  • Reduzierung von Strahlenexposition und Gesundheitsrisiken
  • Sensibilisierung für individuelle Schutzmaßnahmen
  • Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden

Inhalte

  • Modul: Sicherer Umgang mit Röntgenstrahlen
  • Modul: Organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Modul: Personenbezogener Strahlenschutz
  • Modul: Schutz und besondere Regelungen für schwangere Mitarbeiterinnen
Ggf. Zusatzmodule je nach Fachrichtung ⇒ Nach jedem Modul erfolgt ein kurzer Kenntnis-Check.

Format

  • E-Learning über unsere digitale Lernplattform
  • Dauer: ca. 1 Stunde
  • Download-Bereich mit hochwertigen Unterlagen

Branchen

  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Kliniken und medizinische Versorgungszentren
  • Radiologische Einrichtungen
  • Forschung und Labore

Teilnehmende

Alle Mitarbeitenden, die mit Röntgenstrahlung arbeiten oder sich regelmäßig in Strahlenschutzbereichen aufhalten – unabhängig von Funktion oder Erfahrungsstand.

Zulassungsvoraussetzungen

Keine.

Abschluss

Die Unterweisung schließt mit einem Kenntnis-Check ab. Die Teilnahmebestätigung setzt eine erfolgreiche Bearbeitung des Kenntnis-Checks sowie das vollständige Durchlaufen aller Module voraus. Nach bestandenem Kenntnis-Check erhalten die Teilnehmenden automatisch eine Teilnahmebestätigung.

Rahmenbedingungen der Online-Buchung

  • Laufzeit: 24 Monate
  • Laufzeitbeginn: zum 1. des Folgemonats
  • Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende
  • Die Netto-Jahrespauschale unterliegt einer dynamischen Anpassung und erhöht sich automatisch alle 12 Monate um 3,5 %, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung bedarf. Die Anpassung erfolgt erstmalig zum darauffolgenden Jahresbeginn.
  • Der Vertrag kommt mit Abschluss der Online-Buchung rechtsverbindlich zustande und bedarf keiner gesonderten Unterschrift.

Pflichtunterweisung Strahlenschutz

Format: E-Learning

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Gebühren & Anmeldung – Wie funktioniert es?

    1. Mitarbeiteranzahl auswählen
    2. Kurs buchen
    3. Rechnung und Zugang erhalten
    4. Lernen im eigenen Tempo starten
    5. Fortschritt & Teilnahmebestätigung automatisch erhalten

    Wir übernehmen die Einrichtung für Sie – alle Informationen und Zugänge erhalten Sie bequem per E-Mail und Sie und Ihr Team kann sofort mit dem E-Learning starten.

    Alle weiteren Informationen zu unserem E-Learning-Format in der digitalen Lernumgebung erhalten Sie hier.

    Bei Fragen zur Anmeldung oder zur Veranstaltung erreichen Sie uns unter: info@kraussakademie.de oder gerne telefonisch unter: 08293 9508021

    Technische Voraussetzungen

    • PC, Laptop, Tablet/iPad, Smartphone
    • Aktuelle Browserversion
    • Stabile Internetverbindung
    • Technischer Support bei Fragen oder Problemen

    Häufig gestellte Fragen

    Ist die Unterweisung wirklich jedes Jahr verpflichtend?

    Ja. Nach § 63 StrlSchV  müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

    Wer muss unterwiesen werden?
    Die Pflichtunterweisung Strahlenschutz richtet sich an alle Personen, die beruflich mit ionisierender Strahlung, Röntgeneinrichtungen oder radioaktiven Stoffen arbeiten, diese bedienen oder handhaben, sowie an Beschäftigte, Auszubildende, Praktikanten und Fremdfirmenmitarbeitende, die Kontroll- oder Überwachungsbereiche betreten.
    Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

    Ja, die Dokumentation ist verpflichtend und wird von Behörden und Unfallversicherungsträgern geprüft.