Webseite kraussmanagement Beratungszentrum
Webseite kraussakademie Schulungszentrum
Webseite kraussfirmengruppe Holding

Prüfung von Leitern und Tritten

Sachkundelehrgang gemäß BetrSichV § 2 Abs. 6 und DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte stellen, wenn sie defekt sind, eine häufige Unfallursache in Einrichtungen und Betrieben dar. Um diese Gefahr zu minimieren, unterliegen Leitern und Tritte als Arbeitsmittel gemäß § 3 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung einer regelmäßigen Prüfpflicht. Nur sachkundig befähigte und beauftragte Personen dürfen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen.

Wir bieten Ihnen eine praxisorientierte Online-Schulung an und qualifizieren Sie zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten. Der Fokus liegt hierbei auf gängigen Leitern und Tritten für den Innengebrauch.

WICHTIG: Diese Online-Qualifizierung befähigt nicht zur Prüfung von Leitern und Kleingerüsten für den Außenbereich.

Ihr Nutzen

  • Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zum Prüfen von Leitern und Tritten
  • Sie kennen die Prüffristen und Prüfmerkmale von Leitern und Tritten
  • Sie erhalten Tipps zum Anlegen und Führen von Prüfprotokollen

Teilnehmende

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Personen, die zur „Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritte“ ernannt werden sollen

Abschluss

Die Unterweisung schließt mit einem Kenntnis-Check ab. Das Zertifikat setzt eine erfolgreiche Bearbeitung des Kenntnis-Checks sowie das vollständige Durchlaufen aller Module voraus. Nach bestandenem Kenntnis-Check erhalten die Teilnehmenden automatisch eine Zertifikat.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
  • Befähigte bzw. Sachkundige Person
  • Merkmale der Prüftätigkeit
  • Dokumentation der Prüftätigkeit
  • Handhabung der DGUV Information 208-016
  • Praxisbeispiele

Format

  • E-Learning über unsere digitale Lernplattform
  • Dauer: ca. 2 Stunden
  • Download-Bereich mit hochwertigen Unterlagen

Termine

Alle Termine

Buchung

X


Termin frei wählbar

Icon-E-Learning

E-Learning

Details

3

Häufig gestellte Fragen

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Arbeitgebenden eine von ihm beauftragte Person zu befähigen, Leitern und Tritte zu prüfen. Arbeitgebende können nur Personen bestellen, die die Kenntnisse zu Prüfung nachweisen können.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch eine häufigere Prüfung bedeuten. In der Regel ist jedoch eine jährliche Prüfung ausreichend.

Wie erfolgt eine Leiterprüfung?

Eine Leiterprüfung ist eine Abnahme einer Leiter oder eines Tritts nach bestimmten vorgeschriebenen Kriterien zur Erhöhung der Sicherheit. Die Abnahme besteht aus einer Sicht- und Funktionsprüfung der sogenannten Arbeitsmittel.