Logo km
Logo ak
Logo kf

Schulungspflicht für Betreiber von KI-Systemen nach EU KI-VO seit Februar 2025

Kompakttraining: KI-Nutzung im Unternehmen rechtssicher gestalten

Am 02.02.2025 ist die neue EU-KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft getreten. Sie verpflichtet alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz im beruflichen Alltag nutzen, seit Februar 2025 ihre Mitarbeitenden gezielt zu schulen.
Dabei gilt: Nicht nur Entwickler oder Tech-Teams, sondern jede Organisation, die Tools wie ChatGPT, Gemini, Midjourney, Copilot oder Perplexity im Betrieb einsetzt, wird rechtlich als Betreiber eingestuft – unabhängig davon, ob eigene KI-Systeme entwickelt oder lediglich genutzt werden.

Unser Kompakttraining zeigt Ihnen, was genau zu tun ist, um Ihre gesetzliche Schulungspflicht nach Artikel 4 der KI-VO zu erfüllen. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Tipps, wie Künstliche Intelligenz sicher und produktiv in den Arbeitsalltag integriert werden kann.

Nach Abschluss der Online-Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung als offiziellen Nachweis.

 

Ihr Nutzen

  • Rechtssicherheit: Erfüllen Sie die gesetzliche Schulungspflicht nach Art. 4 EU KI-VO und sichern Sie sich gegen mögliche Bußgelder ab.
  • Praxiswissen statt Theorie: Erfahren Sie, wie Sie KI-Tools sicher, effektiv und ethisch korrekt im Unternehmen einsetzen, um schnell zu den gewünschten Ergebnissen zu gelangen.
  • Direkte Umsetzung: Erhalten Sie eine anpassbare KI-Policy-Vorlage sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Integration von KI-Nutzung im Betrieb.

Teilnehmende

Personen, die im beruflichen Kontext KI-Tools nutzen oder deren Nutzung verantworten, u. a.:

  • Führungskräfte und Teamleitungen
  • Datenschutz- und Compliance-Beauftragte
  • Mitarbeitende in Marketing, Social Media, Verwaltung, IT, Vertrieb und Kundenservice
  • Selbständige und Unternehmerinnen/Unternehmer

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen der EU KI-VO – Fokus auf Betreiberpflichten
  • Risikoquellen und sichere Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen
  • Anforderungen an den Datenschutz und Umgang mit sensiblen Informationen
  • Hilfestellung für die Erstellung und Einführung einer internen KI-Policy
  • Best Practices im Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT, Gemini, Midjourney, Copilot und Perplexity
  • Typische Fehler vermeiden: Was Sie im Arbeitsalltag beachten müssen

Branchen

  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Therapeutische Praxen und Pflegeeinrichtungen
  • Kanzleien, Agenturen, Dienstleister
  • Handel, Handwerk und produzierendes Gewerbe
  • Öffentliche Einrichtungen und Bildungsträger

Termine

Alle Termine

Buchung

X


Icon-Kalender

Di, 15.07.2025

Icon-Uhrzeit

09:00 – 15:00 Uhr

Icon-Webinar

Webinar

Details

3

Icon-Kalender

Mi, 12.11.2025

Icon-Uhrzeit

09:00 – 15:00 Uhr

Icon-Webinar

Webinar

Details

3

Alle Termine

Buchung

X


Häufig gestellte Fragen

Wer ist laut KI-Verordnung 2025 zur Schulung verpflichtet?

Alle Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Hochrisiko-KI-Systemen arbeiten, sind laut KI-Verordnung 2025 zur Schulung verpflichtet. Das betrifft insbesondere Mitarbeitende in Bereichen wie Personalwesen, Gesundheitswesen, Finanzwesen oder in sicherheitskritischen Anwendungen, in denen KI Entscheidungen vorbereitet oder trifft. Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, dass diese Schulungen rechtzeitig und nachweislich erfolgen.

Wie oft muss ich die Schulung absolvieren und wie lange dauert sie?

Der genaue Umfang und die Wiederholungsintervalle hängen von deinem Tätigkeitsbereich ab und werden meist vom Arbeitgeber oder der zuständigen Aufsichtsbehörde festgelegt. In der Regel ist eine Erstschulung verpflichtend, und bei Änderungen am System oder bei neuen Einsatzbereichen kann eine Auffrischungsschulung erforderlich sein. Die Dauer variiert, liegt aber meist zwischen 2 und 6 Stunden.