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Update Biostoffverordnung: Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher erstellen

Schutzstufen richtig zuordnen und Gefährdungsbeurteilungen sicher dokumentieren

Die Biostoffverordnung stellt klare Anforderungen an den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Unternehmen müssen mögliche Gefahren erfassen, Tätigkeiten den richtigen Schutzstufen zuordnen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Seit dem 16. Mai 2026 gilt die aktuelle Fassung der Biostoffverordnung. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Gefährdungsbeurteilungen und Unterlagen noch dem aktuellen Stand entsprechen. Besonders wichtig sind die vollständige Erfassung biologischer Gefahren, die richtige Zuordnung der Tätigkeiten zu den Schutzstufen und die klare Dokumentation der festgelegten Schutzmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet dafür die zentrale Grundlage. In dieser kompakten 60-minütigen Schulung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung nach der BioStoffV erstellen oder aktualisieren. Sie lernen, wie Sie bereitgestellte Muster auf Ihren Betrieb übertragen, Tätigkeiten den Schutzstufen 1 bis 4 zuordnen und die Einstufung verständlich begründen. Außerdem erfahren Sie, welche Fehler bei Begehungen häufig auffallen und wie Sie Ihre Unterlagen gezielt darauf vorbereiten.

 

Ihr Nutzen

  • Das wichtigste Wissen kompakt in nur 60 Minuten
  • Praktische Vorlagen für den eigenen Betrieb
  • Klare Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV
  • Mehr Sicherheit bei der Zuordnung der Schutzstufen
  • Bessere Vorbereitung auf mögliche Begehungen
  • Frühzeitiges Erkennen fehlender oder veralteter Angaben

Teilnehmende

Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Labore, Biotechnologie-Unternehmen, Einrichtungen der Versuchstierhaltung sowie alle Verantwortlichen für Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Inhalte

  • Überblick über die aktuellen Anforderungen der Biostoffverordnung
  • Vorstellung der bereitgestellten Muster und Vorlagen
  • Schritt-für-Schritt-Bearbeitung der Muster für den eigenen Betrieb
  • Dokumentation von Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
  • Schutzstufenzuordnung nachvollziehbar begründen
  • Häufige Beanstandungen bei Behörden- und BGW-Kontrollen vermeiden

Termine

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Icon-Kalender

Mi, 18.11.2026

Icon-Uhrzeit

16:00 – 17:00 Uhr

Icon-Webinar

Webinar

Details

3


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Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV erforderlich?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor Beginn jeder Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen erforderlich. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

Wie werden Tätigkeiten den Schutzstufen 1 bis 4 zugeordnet?

Die Schutzstufe richtet sich nach der Art der Tätigkeit, den vorkommenden Biostoffen und dem möglichen Infektionsrisiko. Eine Zuordnung ist insbesondere in Laboren, im Gesundheitsdienst, in der Biotechnologie und in der Versuchstierhaltung erforderlich.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV aktualisiert werden?

Unternehmen müssen die Gefährdungsbeurteilung mindestens alle zwei Jahre prüfen und bei Bedarf aktualisieren. Bei neuen Gefahren, geänderten Arbeitsbedingungen oder unwirksamen Schutzmaßnahmen ist eine sofortige Anpassung erforderlich.