Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten (m/w/d)

Der Arbeitgeber hat für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Grundlage hierfür ist § 5 Absatz 2 der Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV). Die erforderlichen Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung nachzuweisen und durch eine Auffrischung alle 5 Jahre auf dem aktuellen Stand zu halten.

Unsere Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten qualifiziert Sie, die erforderlichen Anforderungen der OStrV und der Technischen Regel zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) umzusetzen.

Ihr Nutzen

  • Sie setzen nach dem Webinar die Anforderungen der OStrV und der TROS rechtssicher um
  • Sie erfahren, welche Maßnahmen in Ihrer Einrichtung ergriffen werden müssen, um Laser sicher zu betreiben
  • Sie erhalten die erforderlichen Dokumente, die bei einer Behördenbegehung eingesehen werden

Inhalte

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
    • Prinzip und Eigenschaften eines Lasers
    • Expositionsdauer und deren Grenzwerte
    • Laserklassen und deren Bedeutung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
    • Gefährdungen des Auges und der Haut
    • Indirekte Auswirkung der Laserstrahlung
  • Lasersicherheit und -schutz
    • Substitutionelle, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)
    • Erstellen der Gefährdungsbeurteilung
  • Der Laserschutzbeauftragte
    • Bestellung, Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
    • Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
    • Checklisten, Dokumentation, Unterweisung der Mitarbeitenden
    • Meldungen an und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
    • Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke
  • Praxis Lasersicherheit: Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Format & Methodik

  • 2 Tagesveranstaltung à 7 h
  • Online-Veranstaltung
  • virtueller Seminarraum
    • Dialog / Austausch von Fragen per Chat oder Kamera
  • Praktische Übungen mit u.a. Breakout-Rooms, interaktiven Online-Tools
  • Digitale Nachbereitung der Veranstaltung
  • Download mit hochwertigen Dokumenten

Teilnehmer

Praxisinhaber, Praxispersonal

Abschluss

Zertifikat

Referentin

Kerstin Gebele

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Laserschutzbeauftragter werden?

Die Voraussetzung, eine Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten zu absolvieren, ist eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung. Alternativ wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung vorausgesetzt, mit einer ausgeübten beruflichen Tätigkeit an Lasereinrichtungen.

Wann ist ein Laserschutzbeauftragter notwendig?

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 setzen eine schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten voraus.

Welche Laser fallen in die Klassen 3R, 3B oder 4?

Die überwiegenden Laser, die in dermatologischen und kosmetischen Praxen betrieben werden.

Wie finde ich heraus in welche Laserklasse meine Laser fallen?

Die Angabe der Laserklasse finden Sie auf dem Typenschild Ihres Lasers und in den Herstellerangaben (Gebrauchsanweisung, Medizinproduktebuch, technische Dokumentation).

Termine:

  • Mi, 05.10.2022 - Do, 06.10.2022
  • 9.00 - 16.00 Uhr
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