Strahlenschutz – Aktualisierungskurs für die Röntgendiagnostik nach § 48 StrlSchV – Webinar
Aktualisierungskurs für die Röntgendiagnostik nach § 48 StrlSchV
Ziel des Seminars
Sofern Sie über die erforderliche Fachkunde bzw. die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen, müssen diese längstens im Abstand von 5 Jahren aktualisiert werden. Der Nachweis der Aktualisierung muss dem Gewerbeaufsichtsamt (Regierung von Schwaben, Regierung von Oberbayern, etc.), dem Regierungspräsidium und der Röntgenstelle auf Anforderung vorgelegt werden.
Dieses Seminar dient der Aktualisierung Ihrer vorhandenen Fachkunde bzw. Ihrer vorhandenen Kenntnisse im Bereich der Röntgendiagnostik und orientiert sich an den Anforderungen der im Dezember 2018 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV).
Inhalte
- Außerkrafttreten der Röntgenverordnung (RöV)
- Anforderungen der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
- Neue Dosisgrenzwerte bei beruflich strahlenexponierten Personen
- Erhebungsmessungen zur Ermittlung der Augenlinsendosis
- Strahlenschutz bei werdenden Müttern
- Aktuelle Probleme im Strahlenschutz
Teilnehmer
Ärzte, Zahnärzte, MTRA, MFA und ZMFA mit bereits vorhandener Fachkunde (Röntgenschein)
Voraussetzung
Vorhandener Nachweis der Fachkunde bzw. erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Referentin
Carol Stein
Häufig gestellte Fragen