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Arbeitsschutz im Gesundheitswesen: neue Standards für den Umgang mit SARS-CoV-2

Im Gesundheits- und Sozialwesen aber auch im Friseurhandwerk sind Sie in Bereichen tätig, in denen vor Ort gearbeitet werden muss und Kontakt mit anderen Menschen zwingend erforderlich ist.

Dadurch ist die Infektionsgefahr für Sie und Ihre Mitarbeitenden besonders hoch. Als Arbeitgeber haben Sie die Verantwortung, angemessene Maßnahmen zum Schutz Ihrer Beschäftigten zu ergreifen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat jetzt konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz veröffentlicht. Die Standards gelten branchenübergreifend und ab sofort in allen Bereichen, in denen vor Ort gearbeitet wird.

Zum Schutz der Beschäftigten vor einer Covid-19-Infektion fordert der BMAS-Arbeitsschutzstandard ein betriebliches Maßnahmenkonzept für vorübergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen. Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, die Ihnen zeigt, welche Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Die Checkliste steht für Sie als Download auf https://kraussakademie.de/wp-content/uploads/2020/05/Checkliste-BMAS-Arbeitsschutzstandard.pdf bereit.