Brandschutz
Die ASR A2.2 fordert, dass mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten Ihrer Einrichtung zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen. Auch in kleinen Einrichtungen wie Arztpraxen und Zahnarztpraxen müssen Brandschutzhelfer bestellt sein. Vermittelt werden müssen Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschern, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Löschübungen runden die Qualifizierung ab.
Bei unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer haben Sie die Möglichkeit, reale Brände mit Feuerlöschern zu löschen. Die Seminare führen wir in unseren Räumlichkeiten in Adelsried bei Augsburg durch. Alternativ führen wir Inhouse-Schulungen in Ihrer Einrichtung durch.