Logo km
Logo ak
Logo kf

Neue TRBA 255 seit 05.02.2021 in Kraft

Am 05.02.2021 ist die neue Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 255 „Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst“ in Kraft getreten.

Sie konkretisiert die Biostoffverordnung (BioStoffV) hinsichtlich spezieller Maßnahmen für den Fall einer Endemie oder Pandemie und hat damit zum Ziel:

  • Beschäftigte unter Berücksichtigung der besonderen Gefahrenlage zu schützen,
  • die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu minimieren,
  • dazu beizutragen, die Funktion des Gesundheitswesens aufrechtzuerhalten und
  • die Folgen einer epidemischen Lage einzugrenzen.

Was genau fordert die TRBA 255?

  1. Unverzügliche Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • unter Einbezug der Fachkraft für Arbeitssicherheit und aktueller Informationen zur epidemiologischen Situation à regelmäßige Anpassung
  • Grundlagen: Biostoffverordnung, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel, Corona-ArbSchV
  • ausdrücklich gefordert: psychische Belastungen erheben und bewerten
  1. Festlegung von Hygienemaßnahmen gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, u.a.:
  • Hygienemaßnahmen bei Patienten, z. B. AHA-Regeln einhalten und Patienten schulen
  • Hygienegrundsätze einhalten, B. Kontakte reduzieren
  • Korrekte Anwendung medizinischer Einmalhandschuhe (EN 374)
  • Durchführung der hygienischen Händedesinfektion
  • Verwendung von FFP2-Masken und FFP3-Masken gemäß Gefährdungsbeurteilung
  • Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), z. B. Schutzkittel, Hauben, Augenschutz
  • Festlegung von Verfahren zur Flächendesinfektion und Reinigung unter Beachtung erregerbezogener Informationen
  1. Unterweisung der Beschäftigten
  • Auf Grundlage der Betriebsanweisung bzw. des Hygiene- und Schutzkonzeptes
  • insbesondere zum fachgerechten Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung und den erforderlichen hygienischen Rahmenbedingungen
  • einrichtungsbezogene Maßnahmen zum fachgerechten Lüften

In der TRBA 255 sind eine Vielzahl an praxisnahen Umsetzungshilfen enthalten, z. B. Hinweise zum Einsatz von und Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung in einer pandemischen Situation. Ferner werden für Tätigkeiten, die gegebenenfalls erregerbezogen angepasst werden müssen, beispielhafte Schutzmaßnahmen aufgezeigt.