Medizinprodukte Aufbereitung und Medizinprodukterecht

Die im Januar 2017 neu verfasste Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) definiert zahlreiche Betreiber- und Anwenderpflichten, die für Sie relevant sind, wenn Sie Medizinprodukte in Ihrer Einrichtung verwenden.

Ferner verpflichten Sie die KRINKO-/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, geeignete validierte Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten anzuwenden. Darüber hinaus müssen Sie über Sachkenntnis zur Aufbereitung von Medizinprodukten verfügen.

Die Umsetzungsfristen für die Medical Device Regulation (MDR) und das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) endeten im Mai 2021.

In unseren Inhouse – Schulungen vermitteln wir Ihnen, wie Sie die Anforderungen des Medizinprodukterechts in Ihrer Einrichtung umsetzen und bereiten Sie so optimal auf eine Behördenbegehung (Gewerbeaufsichtsamt, Regierungspräsidium, etc.) vor!

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  • Sachkundelehrgang für die Aufbereitung von Medizinprodukten

    Sie erwerben die erforderliche Sachkenntnis nach MPBetreibV und RKI-Empfehlung.

    Aufbereitung von Medizinprodukten - Update

    Voraussetzung: Sachkenntnis Medizinprodukteaufbereitung

    Ausbildung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

    Sie werden in den geltenden Betreiber- und Anwenderpflichten für Medizinprodukte geschult und erfahren, wie Sie vorgehen, um die Anforderungen der neuen MPBetreibV im Praxisalltag und auf Dokumentationsebene zu erfüllen.

    Medical Device Regulation (MDR) und Medizinproduktedurchführungsgestz (MPDG)

    Qualifikation gemäß § 6 MPBetreibV