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Aktualisierte Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten

Seit Mitte Juli erreichen uns vermehrt Anrufe und E-Mails niedergelassener und von uns betreuter Arzt- und Zahnarztpraxen, die von Stichprobenprüfungen Ihres Qualitätsmanagements durch die Kassenärztlichen (KVs) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVs) berichten.

Was ist Hintergrund der Prüfung?

Einrichtungen, die an der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung teilnehmen, sind gemäß § 135 a SGB V verpflichtet, ein einrichtungsübergreifendes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die genauen Anforderungen an das QM-System der Zahnarztpraxen definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Qualitätsmanagement-Richtlinie.

Neufassung der QM-Richtlinie des G-BA am 21.07.2023 in Kraft getreten

Am 21.07.2023 ist die Neufassung der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Die Richtline können Sie hier in Originalfassung downloaden. Neben übergreifenden Anforderungen an das QM-System finden sich in Anlage 1 des Teil B spezifische Anforderungen für Arztpraxen und in Anlage 2 spezifische Anforderungen für Zahnarztpraxen.

Was genau fordert die QM-Richtlinie des G-BA?

Die Richtlinie fordert 17 konkrete Methoden und Instrumente, die das Qualitätsmanagementsystem einer Zahnarztpraxis umfassen muss:

  • Messen und Bewerten von Qualitätszielen
  • Durchführung interner Audits mittels Selbstbewertung
  • Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Erstellung von Prozess- und Ablaufbeschreibungen sowie Checklisten
  • Durchführen regelmäßiger strukturierter Teambesprechungen
  • Erstellen eines Konzepts für Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Durchführen von Befragungen von Patienten und Mitarbeitenden
  • Etablierung eines Beschwerdemanagements
  • Erstellung von Patienteninformationen und Durchführung erforderlicher Aufklärung
  • Etablierung eines Risikomanagements
  • Einführung eines Fehlermanagements
  • Etablierung eines Notfallmanagements
  • Aufbau eines Hygienemanagements
  • Gewährleistung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Etablierung eines Schmerzmanagements
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen und Sturzfolgen
  • Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt

Wir haben einen Download für Sie eingerichtet und stellen Ihnen hier ausgewählte Dokumente zur Verfügung.

Wie können Sie sich auf die Stichprobenprüfung vorbereiten?

Die beste uns zeitsparendste Vorbereitung auf die Stichprobenprüfungen von KVs bzw. KZVs gelingt Ihnen mit dem offiziellen Selbstbewertungsbögen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Sie hier downloaden können.

Sie haben wenig Zeit, sich mit den Themen im Detail zu befassen? Wir unterstützen Sie!

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Stichprobenkontrolle, führen hierzu gemeinsam mit Ihnen eine Bestandsaufnahme durch und prüfen Ihr QM-System auf Konformität mit den geltenden Anforderungen. Stellen wir fest, dass Ihnen Dokumente fehlen, stellen wir Ihnen diese kostenfrei zur Verfügung.

Ihnen stehen Fördermittel in Höhe von 50 % zur Verfügung!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Beratungsleistungen im Qualitätsmanagement mit 50 % der Beratungskosten. Die Förderung beantragen wir für Sie! Hier finden Sie unser Angebot, das bis 30.09.2023 gilt.