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Anforderungen an die Videosprechstunde in Arztpraxen

Ist ein Termin in der Praxis nicht notwendig, können Sie mit Ihren Patienten eine Videosprechstunde durchführen.

Bevor Sie starten, müssen einige technische und datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt sein. Praxis und Patienten benötigen neben einer stabilen Internetverbindung einen Monitor, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

Im ersten Schritt registrieren Sie sich als Arzt/Ärztin bei einem zertifizierten Videodienstanbieter. Eine aktuelle Liste finden Sie auf der Internetseite der KBV unter „Praxis-IT > Videosprechstunde“. Vor der ersten Videosprechstunde müssen Patienten Ihre Einwilligung erklären.

Die Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters ist auch erforderlich, damit Sie die Leistung abrechnen können. Wichtig: in einigen Bundesländern müssen Sie zusätzlich bei Ihrer KV eine Anzeige bzw. Meldung machen. Regionale Informationen finden Sie ebenfalls auf der o.g. Internetseite.

Zertifizierte Dienstleister müssen die Einhaltung der Anforderungen zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz gewährleisten. Dazu zählen u.a.:

  • Peer-to-Peer-Verbindung, d. h. ohne Nutzung eines zentralen Servers
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • keine Speicherung der Inhalte

Die Abrechnung erfolgt nach EBM. Bis zum 30.09.2021 können Sie über GOP 01451 eine zusätzliche Vergütung „Anschubförderung Videosprechstunde“ erhalten.