Logo km
Logo ak
Logo kf

Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien

Erscheinungsdatum: 11.09.2024

Wo kommen Lithium-Ionen-Batterien und Akkus zum Einsatz?

Lithium-Ionen-Batterien und Akkus sind schon seit über 30 Jahren fester Bestandteil unseres Alltags. Sie werden nicht nur im privaten Bereich verwendet (Smartphones, Haushalts- und Gartengeräte etc.), sondern kommen auch in Gesundheitseinrichtungen zum Einsatz, u. a. in Notebooks, Tablets, Patientenliftern, Bettenmovern etc.

Welche Gefährdung gehen von Lithium-Ionen-Batterien und Akkus aus?

Bei der Verwendung und Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien und Akkus kommt es häufig zu heftigen Brandereignissen. Ursachen hierfür sind meist ein unsachgemäßer Umgang, eine ungeeignete Ladeinfrastruktur und Fehler, die bei der Entsorgung gemacht werden. Hinzu kommt, dass sich Anwender und Anwenderinnen häufig nicht im Klaren sind, wie Bände schnell und wirksam gelöscht werden können, was rasche Brandverläufe, intensive Rauchgasentwicklungen (Gefahrstoffe im Brandrauch!) und damit Gefährdungen für Mitarbeitende, Patienten, Bewohner oder Klienten zur Folge hat.

Was gilt es bei der Handhabung von Lithium-Ionen-Batterien und Akkus zu beachten?

  • Nur die für das jeweilige Gerät vorgesehenen Batterien und Akkus verwenden
  • Nur unbeschädigte Batterien und Akkus verwenden. Beschädigte Komponenten möglichst nicht lagern, sondern zeitnah der Entsorgung zuführen.
  • Mechanische Einwirkungen verhindern, u. a. Schläge, Deformationen, thermische Einwirkungen etc.
  • Batterien und Akkus nicht manipulieren oder „reparieren“

Was ist beim Laden zu beachten?

  • Nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwenden
  • Geräte auf nichtbrennbarer Unterlage in trockenem und staubfreiem Bereich laden. Es dürfen sich keine Brandlasten in der Nähe befinden.
  • Die Umgebungstemperaturen sollten nicht unter 0 °C betragen.
  • Die Aufladung sollte möglichst unter Aufsicht erfolgen. Eine Überwachung mit Brandmeldern ist hilfreich.
  • Auf ein Laden in Schlafbereichen sollte verzichtet werden.
  • Bei langen Lagerzeiten sollten Akkus nachgeladen werden, um eine Tiefentladung zu verhindern.

Wie können Brände von Lithium-Ionen-Batterien und Akkus gelöscht werden?

  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden geeignete Löschmittel festgelegt.
  • Es dürfen nur geeignete Feuerlöschgeräte verwendet werden, die Löschmittel mit einem hohen Kühleffekt enthalten. Besonders geeignet sind Feuerlöschgeräte mit Wasser und Schaum.
  • Andere Löschmittel, wie z. B. ABC- oder BC-Pulver, Metallbrandpulver oder Kohlendioxid (CO2) sind nicht geeignet und dürfen nicht verwendet werden.
  • In der Gefährdungsbeurteilung werden weitere Maßnahmen festgelegt, z. B. das Bereitstellen von Metalleimern mit Deckel, in die brennende Geräte mit einer Metallschaufel gegeben werden.
  • Aufgrund der Tatsache, dass Batterien auch nach längerer Zeit rückzünden können, sind sie nach dem Ablöschen in Wasserbecken oder anderen geeigneten Behältnissen, wie z. B. Havarie-Behälter sicher zu lagern.
  • Es muss darauf geachtet werden, dass bei deutlicher Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung sofort der Raum bzw. der Gefährdungsbereich verlassen und für ausreichende Belüftung gesorgt wird.

Berücksichtigen Sie den Umgang mit Lithium-Ionen-Geräten in Ihrer Gefährdungsbeurteilung!

Der Arbeitgeber muss bei der Gefährdungsbeurteilung potenzielle Gefährdungen ermitteln und bewerten, die sich bei Handhabung, Laden, Lagerung und Bränden ergeben. Hierzu sind alle relevanten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren zu berücksichtigen.

Binden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ein, verschriften Sie erforderliche Maßnahmen und setzen diese dann verbindlich um.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre Gefährdungsbeurteilung auf Vollständigkeit und passen diese erforderlichenfalls an die neuen Gegebenheiten an.

Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für den Umgang mit Lithium-Ionen-Geräten! Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen müssen in einer Betriebsanweisung verschriftet werden. Diese ist Grundlage der Erst- oder Folgeunterweisung Ihrer Mitarbeitenden. Eine Muster-Betriebsanweisung steht Ihnen hier zur Verfügung.

Autorin: Gerda Reshetnykov